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Wegen einer fehlerhaften Übertragung von Corona-Daten der Balearen an das spanische Gesundheitsministerium in Madrid sind die Infektionszahlen tagelang zu niedrig ausgewiesen worden

Wegen einer fehlerhaften Übertragung von Corona-Daten der Balearen an das spanische Gesundheitsministerium in Madrid sind die Infektionszahlen tagelang zu niedrig ausgewiesen worden

Keine Besserung Hoffnung auf Mallorca-Urlaub platzt wegen Computerpanne

Die Hoffnung hielt nur kurz. Zahlen, die auf Mallorca Aussicht auf eine Rückkehr der Touristen aus Deutschland und Großbritannien geweckt hatten, erwiesen sich als falsch. Am Ballermann bleibt es still und leer. Die Hoffnung der Mallorquiner ruht nun auf Madrid.

Böses Erwachen für jene Deutschen, die vielleicht schon von Herbstferien auf Mallorca geträumt hatten. Und ein harter Rückschlag für die spanische Urlaubsinsel im Kampf gegen Corona und ums Überleben von Tourismus und Gastronomie:

Am Wochenende kam eine Informatik-Panne ans Licht, wegen der seit Tagen für die Balearen sehr niedrige Infektionszahlen gemeldet worden waren. Diese hatten die Hoffnung geweckt, Deutschland werde bald die Reisewarnung für die Region aufheben. Man hoffte auch auf eine Ende der britischen Restriktionen. Von wegen: Ein Bericht in der Onlineausgabe der «Mallorca Zeitung» ließ alle Träume und Hoffnungen jäh platzen.

Schlechte Corona-Lage auf Balearen

Unter Berufung auf Eugenia Carandell, Direktorin im balearischen Gesundheitsministerium, berichtete das Wochenblatt, die Region habe zuletzt in Wirklichkeit 120 bis 170 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen verzeichnet. Und nicht zwischen 30 und 45, wie die ganze Woche lang wegen eines «Informatikfehlers bei der Datenübertragung» in Madrid irrtümlich gemeldet worden sei. Die Grenze von 50 ist ein entscheidendes Kriterium für die Bundesregierung in Berlin, eine Region oder ein Land als Risikogebiet einzustufen oder die Einschätzung auch wieder aufzuheben.

Nach den jüngsten Informationen stehen die Balearen nicht nur schlecht da, sondern deutlich schlechter als andere spanische Urlaubs-Regionen, die zuletzt erfolgreicher im Kampf gegen das Virus waren und sich der Grenze nähern, die ein Verlassen der «schwarzen Liste» in Aussicht stellt. Wie Andalusien und Valencia, die zwischen 55 und 60 Ansteckungen je 100.000 Einwohner haben - sofern die von den Behörden gemeldeten Zahlen in diesen Fällen stimmen. Für ganz Spanien wurde zuletzt ein Wert von 113 angegeben.

Nirgendwo in Spanien sind die Menschen so sehr vom Tourismus abhängig wie auf den Balearen und den Kanaren, wo die sogenannte 7-Tage-Inzidenz bei 80 bis 90 liegt. In beiden Regionen trägt die Branche zu rund 35 Prozent der Wirtschaftsleistung bei.

In Palma wurde ein ganzes Viertel abgeriegelt

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur gab die Regionalregierung der Balearen zunächst keine Stellungnahme ab. Der naheliegende Verdacht, die Politiker, die in Palma das Sagen haben, könnten Daten beschönigt haben, um zumindest ein Stück der Saison zu retten, entbehrt aber wohl jeder Grundlage. Regionalpräsidentin Francina Armengol versucht nie, die Lage schönzureden. Im Gegenteil: Die Regierung der Sozialistin zögert nicht, strenge Maßnahmen gegen Corona auch dann zu ergreifen, wenn sie der Tourismusbranche schaden. Seit Freitag ist sogar ein ganzes Viertel Palmas, Son Gotleu, wegen der vielen Infektionen abgeriegelt. Und am Samstag traten wieder neue Einschränkungen in Kraft. Volksfeste wurden untersagt, Kinderspielplätze wurden geschlossen.

In einem Leitartikel kritisierte MZ-Chefredakteur Ciro Krauthausen die Haltung vieler Insel-Deutscher und anderer Menschen, die die Einschränkungen kritisieren, weil sie meinten, es sei «halb so wild». Am Samstag gingen erneut rund 500 Menschen auf die Straßen. Sie trugen Plakate mit Aufschriften wie «Stop Einschränkungen und Fake News». Krauthausen: «Noch einmal: Die Lage ist ernst, übrigens auch abseits der sozialen Brennpunkte auf der Insel. Wir wünschten, es wäre nicht so. Aber es ist so. Alles andere ist Augenwischerei.»

Mehr Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern

In der Tat: Schon wenige Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Zur Zeit werden in den Inselkrankenhäusern 275 Menschen mit Covid-19 behandelt - doppelt so viele wie vor drei Wochen. Jordi Reina, Chefvirologe im Krankenhaus Son Espases in Palma, sagte im Gespräch mit der Zeitung «Diario de Mallorca», die Lage sei «sehr besorgniserregend». Der Höhepunkt der 2. Welle sei schon erreicht. Nun gehe es darum, die «Kurve wieder nach unten zu drücken».

Die Hoffnung der Mallorquiner - und der Mallorca-Fans in Deutschland - ruht nun auf Madrid: Außenministerin Arancha González Laya verriet nämlich dieser Tage, man habe mit Deutschland, Großbritannien und skandinavischen Ländern Gespräche über die Errichtung von sogenannten Sicherheitskorridoren zu den Inseln im Mittelmeer und im Atlantik aufgenommen. Sie sei optimistisch. Man müsse ja «lernen, mit dem Virus zusammenzuleben».

(15.09.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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