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Die Mallorca-Urlauber Sabine (r), Alex und Renate hatten ihre Koffer bereits für den Hinflug gepackt, als sie von der Reisewarnung erfuhren

Die Mallorca-Urlauber Sabine (r), Alex und Renate hatten ihre Koffer bereits für den Hinflug gepackt, als sie von der Reisewarnung erfuhren

Jeden Tag genießen Wie Deutsche auf Mallorca mit der Reisewarnung umgehen

Die Ferieninsel Mallorca ist zum Corona-Risikogebiet erklärt worden, man soll da nicht mehr hinreisen. Urlauber, die schon dort sind, reagieren cool. Aber die Abstimmung mit den Füßen ist eindeutig.

Tausende deutsche Touristen hat die Reisewarnung für Mallorca mitten in ihrem Traumurlaub auf der beliebten Ferieninsel erreicht. Die meisten, mit denen die Deutsche Presse-Agentur vor Ort sprach, reagieren ziemlich cool. Melanie und Karsten sitzen auf einem Mäuerchen, das den Strand von Palma von der Promenade trennt.

«Wir sind nicht sonderlich überrascht, dass Mallorca jetzt Risikogebiet ist - wir wussten schon vorher, dass der Schuss auch nach hinten losgehen kann», sagt Melanie. Die beiden sind vergangenen Mittwoch auf der Insel gelandet. Die beiden bereuen nicht, dass sie gekommen sind. «Wir wollten vor allem mal eine Woche weg und nichts von Corona hören», lacht Melanie - «das hat ja jetzt nicht geklappt. Aber bei der derzeitigen Lage wollen wir einfach jeden Tag genießen und im Jetzt leben.»

Urlauber berichten über gute Hygienebedingungen in den Hotels

Auf Mallorca hätten sie sich bisher nicht unsicherer gefühlt als zu Hause, auch wenn nicht jeder hier die Maskenpflicht gleich ernst genommen habe. Aber gerade im Hotel sei alles vorbildlich. Dort habe man bei den Angestellten aber auch deutlich die Folgen der Reisewarnung gespürt: «Die waren gestern alle noch total gut drauf, und heute Morgen waren plötzlich alle merklich angespannt», berichtet Karsten. Kein Wunder, die Menschen fürchten um ihren Arbeitsplatz. Die Branche steht für 35 Prozent der Wirtschaftsleistung der Inseln.

Auch wenn die Urlauber, die jetzt schon auf Mallorca sind, sich im Risikogebiet durchaus wohl fühlen, die Abstimmung mit den Füßen ist eindeutig: Im vergangenen Jahr reisten mehr als 4,5 Millionen Deutsche auf die Balearen. Dieses Jahr sind auf dem Höhepunkt der Feriensaison gerade mal rund 30.000 Deutsche vor Ort. Und jetzt läuft auch noch die Rückreisewelle an, Pauschalreisen werden abgesagt.

Eine 26-Jährige aus Niedersachsen, die ihren Namen lieber nicht nennen möchte, äußert Zweifel am Sinn der deutschen Entscheidung. «Ich finde es schwierig, dass ausgerechnet Mallorca zum Risikogebiet erklärt wird. Die Abstandsregeln werden hier vergleichsweise gut eingehalten. Hier ist weniger los als an der Nord- oder Ostsee, und dort wird weniger auf den Abstand geachtet als hier», sagt sie.

Ausbleiben deutscher Touristen befürchtet

«Ich bin eigentlich eher froh, dass wir schon hier waren, als die Insel zum Risikogebiet erklärt wurde - ich wüsste nicht, ob wir sonst geflogen wären», räumt die Niedersächsin ein. Genau dies ist es, was die Reisewarnung beabsichtigt und Tourismusunternehmer und ihre Angestellten auf Mallorca fürchten: Dass nun auch die letzten Deutschen einen Bogen um die Inseln machen.

Oliver und seine Freundin Sabrina aus Osnabrück sind unterwegs zum Wasser. «Wir sind extra so früh hier, damit der Strand noch ein bisschen leerer ist», sagte der 27-Jährige. «Wir genießen jetzt noch unseren Urlaub, ändern können wir ja eh nichts mehr», sagt die 22-jährige Sabrina. Aber ärgerlich sei das schon alles. «Mal schauen, wie das jetzt mit der Rückreise läuft. Wir werden wohl den Test am Flughafen in Anspruch nehmen, und dann halt schauen, was der Arbeitgeber sagt», meint Oliver. Für den Rest des Urlaubs wollen die beiden jetzt so viel Zeit wie möglich im Hotel verbringen und Menschenmassen möglichst meiden. «Im Hotel ist das Sicherheits- und Hygienekonzept sehr gut, am Strand hält sich nicht jeder an den Abstand», berichtet Oliver.

Sabine, Alex und Renate im Partnerlook mit Blumenmuster hat die Reisewarnung sogar noch in Deutschland erwischt und sie sind trotzdem geflogen. «Unsere Koffer waren ja schon gepackt, eine andere Option gab es nicht», lacht die 29-jährige Renate. Freundin Sabine erklärt, dass sie ohnehin einen ruhigen Urlaub auf einer Finca geplant hatten: «Wir sind dieses Jahr nicht für Party auf Mallorca, sondern werden in unserer Woche Ferien viel auf der Finca sein und vielleicht mal essen gehen, Menschenmassen aber auf jeden Fall meiden.»

(17.08.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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