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In Italien blühen die Ideen, wie in der Corona-Krise vielleicht die Strandsaison 2020 gerettet werden könnte

In Italien blühen die Ideen, wie in der Corona-Krise vielleicht die Strandsaison 2020 gerettet werden könnte

Italien Wie könnte Italien die Strandsaison retten?

Der Sommer am Strand ist den Italienern heilig - nun fragen sich die Menschen, ob das Coronavirus auch ihren Sommerurlaub ruinieren wird. Gute Ideen sind daher besonders gefragt.

«Wir bekommen die absurdesten Vorschläge, wie die Saison zu retten ist», sagt Mauro Vanni vom Verband der Badeanstalten in der Urlaubsstadt Rimini. «Einige Firmen wollen Plexiglas-Boxen um die Sonnenliegen bauen, andere Tunnels zum Strand graben, die wir mit Desinfektionsmittel abspritzen sollen.»

Das seien aber tollkühne und unrealistische Vorschläge, denn sicher sei: Solange man sich nicht zu nahe kommen dürfe, könne man auch den Strandurlaub vergessen. «Also, die Signora aus Deutschland mit ihrem Sonnenöl will doch nicht mit Maske und Gummihandschuhen am Strand liegen. Und Kindern kann man am Strand auch nicht beibringen, dass sie sich nicht zu nahe kommen können. Der Strand ist ein Ort, an dem man sich per se einfach nahe kommt, gemeinsam isst, lacht, Zeit verbringt.»

Italien ist besonders stark von der Covid-19-Lungenkrankheit betroffen. Mehr als 21 000 Menschen starben bereits. Die strikten Ausgangssperren gelten noch bis mindestens 3. Mai. Was genau danach gelockert werden könnte, ist unklar.

Die Adriaküste der Region Emilia-Romagna, in der auch Rimini liegt, gehört zu den beliebtesten in Italien. Dort hatte ein Unternehmen mit transparenten Plastikbarrieren mit eingebauten Desinfektionsmittel-Spendern Schlagzeilen gemacht. «Wir werden alle fünf Minuten angerufen. Niemand kann erwarten, wiederzueröffnen und sie überlegen, wie das am sichersten wäre», sagt der Gründer der Firma Nuova Neon Group, Claudio Ferrari.

Bademeister Vanni aus Rimini sieht darin nur PR. «Eines ist klar, niemand wird an den Strand gehen, wenn es keine Sicherheit gibt.» Und das werde vermutlich erst geschehen, wenn es einen Impfstoff oder ein Medikament gegen Covid-19 gebe.

«Wir alle hoffen, im Sommer an den Strand gehen zu können. Aber die öffentliche Gesundheit kommt als erstes», sagte Lorenza Bonaccorsi vom Tourismusministerium dem Sender Rai. «Einerseits ist der Tourismus am Boden. Andererseits dürfen wir uns keine Fehler erlauben.»

(16.04.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.