fbpx
Tui entschuldigt sich: Ein fehlerhaftes Software-Update habe dazu geführt, dass auf manchen Konten Vorab-Autorisierungen für Zahlungen erfolgten

Tui entschuldigt sich: Ein fehlerhaftes Software-Update habe dazu geführt, dass auf manchen Konten Vorab-Autorisierungen für Zahlungen erfolgten

IT-Panne Tui blockt Kreditkarten-Beträge erneut

Als treffe die Pandemie Tui nicht schon hart genug. Nun unterlief dem Reiseunternehmen auch noch ein IT-Fehler: Auf Kundenkonten wurden ohne Anlass Kreditkarten-Beträge reserviert.

Tui hat in der vergangenen Woche bei etlichen Kunden irrtümlich Beträge für längst abgeschlossene oder stornierte Reisen über Kreditkarten-Firmen blocken lassen - der Konzern entschuldigte sich jetzt für die zugrundeliegende IT-Panne.

Ein fehlerhaftes Software-Update habe dazu geführt, dass auf manchen Konten Vorab-Autorisierungen für Zahlungen auftauchten, obwohl es keinen aktuellen Anlass gab. «Wir haben mit vielen Kunden schon darüber gesprochen», hieß es nun. Die Betroffenen würden auch noch schriftlich kontaktiert und sollen zur Entschuldigung etwa Gutscheine bekommen. Zuvor hatten unter anderem die «Hannoversche Allgemeine Zeitung», RTL und der Kölner «Express» darüber berichtet.

Tui erklärte, offenbar seien nach der Aktivierung einer neuen Programmversion einige gespeicherte Datensätze zu abgearbeiteten Buchungen noch einmal ins System gelangt, woraufhin dann wieder eine Reservierung von Beträgen auf Kundenkonten angestoßen wurde. «Wir haben das nun getrennt und arbeiten das zusammen mit den Kreditkarten-Unternehmen auf.» Den Finanzdienstleistern würden die entsprechenden Listen zur Verfügung gestellt, die Daten der Kunden blieben dabei in vollem Umfang geschützt. Konkrete Abbuchungen von den mit den Karten gekoppelten Konten habe es nicht gegeben.

(24.02.2021, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.