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Informationspflicht Wenn der Veranstalter nicht richtig Informiert

Im Dezember wollten wir auf die Kanaren fliegen. In der Buchungsbestätigung und auch in den Reiseunterlagen hieß es, dass ein Antigen-Schnelltest für die Einreise ausreichend sei. Am Check-in erfuhren wir dann, dass ein PCR-Test zwingend sei. Den konnten wir so spontan nicht mehr machen. Der Veranstalter will uns den Reisepreis nicht erstatten und meint, wir hätten uns selbst informieren müssen. Ist das wirklich so?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, seine Kunden über die Einreiseerfordernisse zu unterrichten. In Ihrem Fall gehört hierzu auch der Hinweis, dass ein negativer PCR-Test obligatorisch ist. Da Sie offenbar falsch unterrichtet wurden, hat Ihnen der Veranstalter nicht nur den Reisepreis komplett zu erstatten, sondern darüber hinaus Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu leisten.

(3-2021)