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Der Infinity Pool des »Marina Bay Sands« in Singapur ist ein vielgeteiltes Fotomotiv in den sozialen Netzwerken. Viele Gäste kommen nur eine Nacht wegen des Pools in das Hotel

Der Infinity Pool des »Marina Bay Sands« in Singapur ist ein vielgeteiltes Fotomotiv in den sozialen Netzwerken. Viele Gäste kommen nur eine Nacht wegen des Pools in das Hotel

Foto: Marina Bay Sands / dpa

Infinity Pools Baden in der scheinbaren Unendlichkeit

Nahezu jedes Mittelklasse-Hotel in einer spanischen Urlaubsenklave hat mittlerweile einen Pool. Ist das Schwimmbecken nichts Besonderes mehr? Von wegen! Infinity Pools definieren neu, was möglich ist. Das Baden vor der scheinbaren Unendlichkeit weckt Sehnsüchte.

Das Wasser ist spiegelglatt, als Marcus Wichert in den weltweit höchsten und längsten Infinity Pool in Singapur steigt. Zusammen mit seiner Freundin leistet sich der Berliner ein teures Badevergnügen »als kleines Finale der Asienreise«.

»Wir sind kurz vor dem offiziellen Check-in im Hotel und gehen direkt in den Pool des Marina Bay Sands«, berichtet der 31-Jährige. Der Pool in der 57. Etage, auf der Dachterrasse der Hoteltürme, ist für ihn und viele andere Reisende der einzige Grund für einen Aufenthalt in dem Fünf-Sterne-Hotel. Er steht nur Hotelgästen zur Verfügung. Ein Pool als Touristenattraktion - wie kann das sein?

 
»Ein Infinity Pool ist ein Pool, der an einer oder mehreren Seiten keine sichtbare Begrenzung, sondern einen Überlauf hat. Durch seine Bauweise entsteht der Eindruck, dass der Pool direkt in das Meer übergeht, also unendlich ist«, erklärt Jürgen Schreckenberger, Bau- und Projektmanager der Tui Hotels & Resorts.
 
Arlett Walleck vom Luxusveranstalter Thomas Cook Signature Finest Selection fasst die Definition weiter. Sie bezeichnet einen Infinity Pool als einen Pool, der optisch mit Natur und Umgebung verschmilzt und dabei unendlich erscheint. Oftmals liegen die Pools in erhöhter Lage und bieten eine großartige Aussicht auf die Umgebung.
 
In jedem Fall ist der Blick außergewöhnlich. Von dem Pool des »Marina Bay Sands« genießt der Besucher einen einmaligen Ausblick auf Singapur. Ähnlich ist es im «Sofitel» in Bangkok, von dem aus sich die Skyline der thailändischen Hauptstadt bestaunen lässt.
 
Der Pool des Luxushotels »The Viceroy Bali« bietet einen spektakulären Ausblick auf die Reisterrassen um Ubud. Meerblick hat der Gast im »Raffles Praslin« auf den Seychellen - und das sogar über zwei Ebenen. Auch von der Villa Muthee des »Shangri-La Villingili Resort« auf den Malediven eröffnet sich ein scheinbar unendlicher Ausblick auf den Ozean. Infinity Pools gibt es wohl am häufigsten am Meer. Noch exklusiver sind private Infinity Pools, die in der Regel zu den teuren Zimmern und Suiten gehören.
 
Doch auch wer lieber in die Berge fährt, muss auf einen Infinity Pool nicht verzichten. Das »Alpina Family Spa- und Sporthotel« in St. Johann im Pongau in Österreich öffnet ganzjährig seinen Pool. Grüne Bergwiesen im Sommer und schneebedeckte Berge im Winter sieht man auch aus dem neuen Infinity Pool des Hotel »Hubertus« in Südtirol. Der Pool schwebt über der Landschaft und hat einen gläsernen Boden.
 
Auch in Deutschland gibt es Infinity Pools. Beispiele dafür sind das »Mawell Resort« in Langenburg mit Waldblick, das Schloss Elmau in Bayern und das Hotel »Bergkristall« in Oberstaufen mit Bergblick.
 
Viele Gästen würden den Begriff Infinity Pool gar nicht kennen, sagt Schreckenberger. »Aber sie fühlen sich von den Fotos angesprochen.« Arlett Walleck sieht in den Pools ein »Nice to have«, eine schöne Annehmlichkeit. »In den sozialen Netzwerken sind Infinity Pools ein beliebtes Fotomotiv«, sagt Schreckenberger.
 
Und so hat auch Tourist Marcus Wichert nach seiner Ankunft im Pool des »Marina Bay Sands« ein Foto gemacht und es auf Facebook hochgeladen. Das hat er sich freilich einiges kosten lassen. Der Preis für ein Zimmer mit Zugang zum Infinity Pool beginnt bei rund 230 Euro pro Nacht. »Die Kulisse und das ganze Hoteldach waren spektakulär«, sagt Wichert. Nach dieser einmaligen Erfahrung würde er allerdings nicht noch einmal in dem Hotel übernachten. 

(03.01.2017, dpa)
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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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