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Tabletten zur Malariaprophylaxe: Der Schutz vor der Infektionskrankheit ist in ihren Verbreitungsgebieten noch wichtiger geworden

Tabletten zur Malariaprophylaxe: Der Schutz vor der Infektionskrankheit ist in ihren Verbreitungsgebieten noch wichtiger geworden

Infektionskrankheit Malaria-Schutz ist noch wichtiger geworden

Nicht nur an Corona denken: Auf der Welt grassieren auch viele andere Infektionskrankheiten, die für Reisende gefährlich werden können, zum Beispiel die Malaria. Hier gibt es eine heikle Entwicklung.

Das Coronavirus hält die Welt in Atem, doch Reisende sollten darüber andere Infektionskrankheiten nicht aus dem Blick verlieren. Der Schutz gegen Malaria zum Beispiel ist in den vergangenen Monaten Experten zufolge noch wichtiger geworden, da die Infektionskrankheit in ihren Verbreitungsgebieten laut der Weltgesundheitsorganisation WHO deutlich zugenommen hat.

In Ostafrika sei mit der Anopheles stephensi außerdem eine neue Überträgermücke aus Südasien eingewandert, die Malaria auch in Städten übertragen könne und «uns wirklich Sorgen macht», sagt Prof. Tomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des Centrums für Reisemedizin (CRM). «Das ist natürlich auch für Reisende relevant.» Generell werde eine gute Vorsorge zum Malariaschutz in Risikogebieten unter anderem in Afrika wieder wichtiger.

Gegen eine Infektion mit Malaria gibt es keine Impfung. Konsequenter Mückenschutz ist entsprechend zentral. In Gebieten mit einem hohen Risiko kann eine Malariaprophylaxe mit Tabletten sinnvoll sein.

(18.02.2021, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.