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Öl, das aus dem Frachter Wakashio, der bereits am 25. Juli auf Grund lief, schwimmt auf der Wasseroberfläche vor der Ostküste von Mauritius im Indischen Ozean

Öl, das aus dem Frachter Wakashio, der bereits am 25. Juli auf Grund lief, schwimmt auf der Wasseroberfläche vor der Ostküste von Mauritius im Indischen Ozean

Indischer Ozean Mauritius droht Umweltkatastrophe

Mauritius gilt weltweit als Urlaubsparadies. Die weißen Strände und grün-blauen Lagunen ziehen jährlich Hunderttausende Touristen an. Doch nun droht dem Paradies eine beispiellose Umweltkatastrophe. Liegt es an Fahrlässigkeit der Behörden?

Fast zwei Wochen lang lag der Frachter »Wakashio« gestrandet auf einem Korallenriff vor Mauritius, Bewohner konnten ihn vom Strand aus sehen. Dann sank eine Seite des Schiffs ab, und Öl begann sich in dem türkisfarbenen Wasser auszubreiten, wie sich Sunil Dowarkasing erinnert. »Die ganze Lagune ist voller Öl. Das Öl hat das Ufer erreicht«, beschrieb der Mauritier und ehemalige Mitarbeiter von Greenpeace die Szenerie am Freitag. »Überall ist eine massive Verschmutzung.«

Die »Wakashio« war am 25. Juli vor der Ostküste von Mauritius im Indischen Ozean auf Grund gelaufen. Das Schiff war laut seinem japanischen Inhaber ohne Fracht von Singapur nach Brasilien unterwegs. Wie es genau zu dem Unfall kam, war zunächst unklar. Am Donnerstag riss dann der Rumpf, wie das Umweltministerium des Inselstaates mitteilte.

Rund ein Viertel der 4.000 Tonnen Öl seien bereits ausgelaufen, sagte Deborah de Chazal, die Exekutivdirektorin der Mauritian Wildlife Foundation. Dies sei womöglich »eine der schlimmsten ökologischen Krisen, die dieser kleine Inselstaat jemals erlebt hat«, teilte Greenpeace mit.

Die Behörden versuchen nun, die Katastrophe in den Griff zu bekommen. »Um negative Auswirkungen auf die Umwelt so gut es geht zu verhindern, haben wir einen Zaun aufgebaut und begonnen, das Öl abzupumpen«, sagte ein Sprecher der japanischen Firma Nagashiki Shipping, der der Frachter gehört. Mauritius habe nicht genug Ausrüstung, um die Ölkatastrophe allein zu bewältigen, sagte de Chazal. Daher sei Hilfe aus dem Ausland angefragt worden.

Die Regierung traf sich nach Angaben des Umweltministeriums am Freitag mit Vertretern von Organisationen und aus dem Privatsektor, um einen Plan zu erarbeiten, wie das Gebiet gereinigt werden kann. Bis dahin ermahnte das Ministerium die Öffentlichkeit, die betroffenen Gebiete zu meiden. Denn die Öldämpfe seien »hochgiftig und gesundheitsschädlich«.

Doch vor allem die noch offenen Fragen sorgen unter den Bewohnern für Wut. Warum blieben die Behörden zwei Wochen lang anscheinend untätig? Das Öl hätte gleich nach dem Unfall abgepumpt werden müssen, um ein Austreten zu vermeiden, sagte Dowarkasing. Das sei grobe Fahrlässigkeit von Seiten der Behörden gewesen - »eine Straftat gegenüber der Umwelt«.

Mauritius mit seinen 1,3 Millionen Einwohnern ist weltweit für prachtvolle Korallen, blendend weißen Strände sowie eine bunte Fülle an Meereslebewesen und Landtieren bekannt. Das Festland ist laut Umweltministerium von 150 Kilometern geschützten Korallenriffen umgeben. Diese Naturpracht zog im vergangenen Jahr nach Regierungsangaben 1,4 Millionen Touristen an.

Der verunglückte Frachter liegt mitten in einem reichhaltigen Naturgebiet an der Ostküste der Hauptinsel vor dem Ort Mahébourg. In der Nähe des Wracks befinden sich zwei Schutzgebiete und eine kleine Insel, die ein Vorbild für Naturschutz und Biodiversität ist. Das alles könne von dem Öl zerstört werden, warnte Dowarkasing. »Es wird Jahre dauern, bis es wieder so wird, wie es einmal war. Oder es wird nie wieder so werden.«

(07.08.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.