fbpx
Der Reisekonzern Tui hofft auf die Sommersaison 2021. Corona-Schnelltests und Impfungen könnten das Reisen dann wieder sicher machen

Der Reisekonzern Tui hofft auf die Sommersaison 2021. Corona-Schnelltests und Impfungen könnten das Reisen dann wieder sicher machen

Impfen, Testen, Urlaub Der Tui-Chef hofft auf die Sommersaison 2021

Tui glaubt an eine Sommersaison 2021 - die Erwartungen des größten Anbieters haben in der Touristikbranche Gewicht. Ob Pauschalreisen und Kreuzfahrten wieder zünden, hängt aber vor allem von der weiteren Corona-Eindämmung ab. Dabei seien manche Länder den Deutschen voraus.

Fritz Joussen bemüht sich, nicht nach Zweckoptimismus, sondern nach echter Zuversicht zu klingen. «Die Leute warten auf ihren Koffern und schauen, wo zuerst geöffnet wird.» Die Sehnsucht nach Urlaub im Corona-«Übergangsjahr» 2021 sei groß - und auch dem Tui-Chef kann es dabei offenbar kaum rasch genug gehen.

Vergleichsweise häufig packen Kunden seines Konzerns ihre Koffer aber derzeit vor allem in Großbritannien. Ausgerechnet dort, wo in der ersten Pandemiewelle noch einiges im Krisenmanagement schieflief, gewännen Verbraucher durch fortschreitende Impfungen nun Sicherheit.

Nachfrage in Deutschland zieht an

Der wichtige britische Markt startet auch zu normalen Zeiten etwas früher in die Sommer-Buchungssaison als das Reise-Weltmeisterland Deutschland. Diesmal ist es für Tui jedoch besonders entscheidend, dass die Nachfrage daheim ebenso anzieht. «Deutschland holt nun auf», sagt Joussen zur Zahlenvorlage. Bisher indes gelte: «Mehr als die Hälfte unserer Buchungen kommt gerade aus dem Vereinigten Königreich.» Keine schlechte Tendenz. Doch weil viele Reisewillige erst spät und kurzfristig buchen, bleibt die Planung schwierig. Der Tui-Chef warb außerdem erneut für mehr Corona-Schnelltests.

Die gesamte Branche - 2020 von Sars-CoV-2 teils an den Rand des Ruins getrieben - hofft, dass die Durststrecke bald überstanden sein möge. Hoffnungen, es könne schon im Frühling so weit sein, schwanden zuletzt. Tui musste bis Ende März gerade Reisen zu beliebten Zielen etwa in Portugal, der Türkei und Festland-Spanien sowie in ganz Ägypten, Tunesien, Marokko und zu den Kapverdischen Inseln absagen.

Und danach? «Eine große Reisewelle an Ostern werden wir vermutlich nicht sehen», meinte der Chef des Deutschen Reiseverbandes, Norbert Fiebig, kürzlich. Sollte sicheres Reisen möglich sein, wird nach Einschätzung von Reinhard Meyer vom Deutschen Tourismusverband erst der Deutschland-Tourismus profitieren: «Viele hoffen auf einen Start zu Pfingsten im Mai, um im Sommer richtig durchstarten zu können.»

Tui hält den Sommerurlaub für möglich

Umfragen zufolge ist die Reiselust groß. Aber kann im Sommer wirklich die Erholung gelingen? Tui setzt auf eine rasche Verbreitung der Impfstoffe, sobald die nötigen Mengen verfügbar sind. «Wir sind sehr positiv gestimmt, dass Sommerurlaub möglich wird», so Joussen. Es werde wohl nicht überall Impfpflichten geben, sondern - je nach Land - auch Testvorschriften als Ersatz, wie schon für Kreuzfahrtgäste. In Großbritannien sollten Ende Mai alle über 50-Jährigen geimpft sein.

Unter den klassischen Zielen zeigten sich in den bisherigen Buchungen vor allem Griechenland und Spanien als beliebte Regionen. Insgesamt verkaufte die Tui-Gruppe bereits 2,8 Millionen Reisen, etwas mehr als die Hälfte des Volumens für den Vorkrisen-Sommer vor zwei Jahren. Und der Löwenanteil stammt mit 1,5 Millionen aus Großbritannien, wo Tui das Programm drei Monate früher freigeschaltet hatte. Deutschland ist mit gut einer halben Million Buchungen noch etwas abgeschlagen.

Verbraucher haben mehr Geld in der Tasche

Sicher ist: Die erzwungene Konsumzurückhaltung hat 2020 die Sparquote steigen lassen. Viele Verbraucher dürften also bereit sein, mehr Geld auszugeben - wenn sie denn können. «Für den Tourismus, aber auch für Gastronomie und Kulturbetriebe ist dieser Trend ein gutes Signal», sagt Joussen. Die knapperen Kapazitäten gegenüber normal ausgelasteten Jahren brächten jedoch höhere Preise mit sich. Bei Tui investierten die Kunden diesmal nach aktuellem Stand rund ein Fünftel mehr in ihre Sommerbuchung als 2019.

Die «Neuausrichtung» geht - getrieben auch durch mehr Digitalisierung - weiter. Der Chef des deutschen Veranstaltergeschäfts, Marek Andryszak, erklärte in einem Podcast zur Notwendigkeit besserer digitaler Angebote: «Wenn wir uns da nicht dem Online-Kanal widmen, dem Kunden den Wunsch nicht erfüllen, werden wir alle kollabieren.»

(10.02.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.