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Das wegen Coronavirus-Fällen unter Quarantäne gestellte Hotel auf Teneriffa ist weiterhin durch die Polizei abgeriegelt. Den Betroffenen entstehen dadurch aber keine Zusatzkosten

Das wegen Coronavirus-Fällen unter Quarantäne gestellte Hotel auf Teneriffa ist weiterhin durch die Polizei abgeriegelt. Den Betroffenen entstehen dadurch aber keine Zusatzkosten

Hotel unter Quarantäne Keine Zusatzkosten für Teneriffa-Gäste

Auf Teneriffa steht ein Hotel weiter unter Quarantäne: Wegen eines Coronavirus-Verdachts dürfen die Gäste vorerst nicht abreisen. Doch wer übernimmt die Kosten für den verlängerten Aufenthalt?

Auf Teneriffa unter Quarantäne gestellte Reiseveranstalter-Gäste werden für die Zwangsverlängerung ihres Aufenthalts nicht zahlen müssen.

«Unseren Gästen entstehen keine weiteren Kosten für den verlängerten Hotelaufenthalt. Auch die Kosten für die Umbuchung der Rückflüge werden von Tui getragen», sagte ein Sprecher von Tui Deutschland in Hannover am Donnerstag auf Anfrage.

Einem Bericht des Touristikportals fvw.de zufolge können auch Gäste des Veranstalters FTI aus München davon ausgehen, «dass auf sie keine zusätzlichen Kosten zukommen werden». Entsprechend zitiert das Portal Gerhard Draxler, den Leiter des Krisenstabs der FTI Group.

Das Hotel auf der Kanareninsel Teneriffa war unter Quarantäne gestellt worden, nachdem es dort einen bestätigten Sars-CoV-2-Fall gab. Das Virus ist der Auslöser der Krankheit Covid-19. Derzeit befinden sich im Resort rund 1000 Gäste, darunter 35 Tui-Kunden.

(28.02.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.