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Nicht nur der schöne Ausblick auf den Pool zählt, sondern auch Sicherheit und Schutz

Nicht nur der schöne Ausblick auf den Pool zählt, sondern auch Sicherheit und Schutz

Hotel-Buchen Worauf es bei der Auswahl eines Hotels ankommt

Das Buchen eines Hotels gehört zu den wichtigsten Dingen, wenn es um die Urlaubsplanung geht.

Allerdings setzen viele Menschen bei der Auswahl eines Hotels ihre Prioritäten falsch und vernachlässigen Dinge, die wirklich wichtig sind. Ein schöner Pool ist zwar selbsterklärend etwas Tolles, dennoch gibt es einige Aspekte, die um einiges bedeutender sind. Doch worauf kommt es bei der Auswahl eines Hotels eigentlich wirklich an? Brandschutz ist einer der wichtigsten Faktoren

Zwar kommen Brände in Hotels nur selten vor, dennoch lässt sich nicht leugnen, dass deren Auswirkungen fatal sein können. Aus diesem Grund sollten Sie gerade bei Hotels im Ausland darauf achten, dass der Brandschutz ernst genommen wird. Beim Brandschutz gibt es einige Dinge, die jedes gute Hotel erfüllen sollte. Am wichtigsten ist dabei, dass alle bei einem Brand umgehend informiert werden, was nur durch den Einbau guter Rauchmelder möglich ist. Des Weiteren sollten Maßnahmen vorliegen, um das Ausbreiten von Feuer und Rauch zu verhindern. Generell hat es oberste Priorität, die Gefahren eines Brandausbruches einzuschränken. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass alle Gäste die Möglichkeit haben, das Hotel schnell und unversehrt zu verlassen. Damit das möglich ist, müssen ausreichend Notausgänge vorhanden sein. Abgesehen davon müssen Rettungskräfte im Falle des Falles umgehend helfen können. Wenn das gewünschte Hotel diesbezüglich nicht überzeugen kann, schauen Sie am besten nach einer Alternative.

Maßnahmen gegen Corona haben aktuell Priorität

Obwohl es klar sein sollte, ist es leider immer noch so, dass nicht jedes Hotel die Gefahren von Corona ernst genug nimmt. Gerade für ältere Gäste oder anderweitige Risikogruppen kann das ein Problem darstellen. Achten Sie bei einer Buchung also stets darauf, dass die Schutzmaßnahmen in Zeiten von Corona eingehalten werden. Dafür muss nicht zwangsweise eine Maskenpflicht im Hotel vorliegen. Allerdings sollte trotzdem genügend Wert darauf gelegt werden, die Gesundheit der Gäste zu schützen. Informieren Sie sich also ruhig über die vorliegenden Maßnahmen zum Schutz vor Corona. Wenn das Hotel diesbezüglich überzeugt, ist das schon mal ein gutes Zeichen.

Das Preis-Leistung-Verhältnis ist immer entscheidend

Es ist nun einmal Tatsache, dass der Preis beziehungsweise das Preis-Leistung-Verhältnis bei jedem Hotel eine Rolle spielt. Schließlich möchten Sie für Ihr Geld etwas geboten bekommen. Vergleichen Sie also ruhig unterschiedliche Hotels und die Preise für deren Zimmer. In unserer modernen Zeit gibt es schließlich absolut keinen Grund, auf das erstbeste Angebot zurückzugreifen. Auch auf unserer Seite können Sie einen Vergleich für Hotels durchführen. Das kann Ihnen dabei helfen, ein Hotel mit einem guten Preis-Leistung-Verhältnis zu finden. Nehmen Sie sich also ruhig etwas Zeit für die Recherche.

Ein guter Service trägt zu einem unvergesslichen Aufenthalt bei

Schauen Sie sich am besten vor der Buchung die Rezensionen von Gästen an. Auf diese Weise können Sie herausfinden, wie gut der Service des jeweiligen Hotels ist. Ein guter Service ist ein Faktor, den Sie unter keinen Umständen außer Acht lassen sollten, da er ungemein zu Ihrem Erlebnis beiträgt. Ein unvergesslicher Aufenthalt ist mit einem schlechten Service schlichtweg nicht möglich. Halten Sie sich daher ausschließlich an Hotels, die diesbezüglich überzeugen können.

(09.03.2021, pl)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.