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Malaria

 

Malaria

Gesundheit - Reisen Rückschritte bei der Malaria-Bekämpfung

Nach jahrelangen Erfolgen im Kampf gegen die Malaria warnt die Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Das betrifft vor allem die Regionen südlich der Sahara, wo 90 Prozent der Fälle vorkämen. Darunter seien Nigeria, der Kongo, Uganda, Tansania und Mosambik. Auch in Venezuela gebe es einen massiven Anstieg der Fälle, weil der Kampf gegen Malaria dort nachgelassen habe. Laut dem Malaria-Report für 2016 stieg in 91 Ländern die Zahl der Erkrankungen gegenüber dem Vorjahr um fünf auf 216 Millionen, die Zahl der Todesfälle blieb mit 445000 in etwa gleich. Für 2017 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor. Malaria wird von Stechmücken (Anopheles) übertragen, vor allem in den Tropen und Subtropen. Sie verursacht Fieber, Anämie und oft neurologische Probleme. Unbehandelt kann sie tödlich verlaufen. Bis 2015 ging die Zahl der Fälle nach WHO-Angaben innerhalb von 15 Jahren weltweit um 37 Prozent zurück, die Mortalitätsrate sank um 60 Prozent. Bis 2030 soll die Zahl neuer Infektionen und die Zahl der tödlichen Verläufe bei Infizierten um 90 Prozent gesenkt werden.


(11.05.2018, srt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.