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REISE und PREISE

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Lex Van Lieshout / dpa

Germania/Ryan Air Neue Nonstop-Flugrouten nach Israel

Nonstop ins Heilige Land – ab 2017 steht Reisenden dafür eine noch größere Anzahl an Verbindungen von Deutschland nach Israel zur Verfügung als bisher: Ab November plant Germania eine neue Nonstop-Verbindung ab/bis Nürnberg.
Darüber hinaus hat die irische Low-Cost-Fluggesellschaft Ryan Air neue Verbindungen im Winterflugplan 2017 angekündigt: Von Berlin-Schönefeld, Frankfurt-Hahn und Baden-Baden aus geht es zweimal wöchentlich nach Eilat-Ramon am Roten Meer – der neue Flughafen im Süden Israels wird im Frühjahr eröffnet. Die Mittelmeer-Metropole Tel Aviv bedient Ryan Air künftig mit zwei wöchentlichen Flügen ab Baden-Baden.  
 
Schon ab Frühjahr haben Touristen eine größere Auswahl an Verbindungen: Insgesamt 91 wöchentliche Nonstop-Flüge sind im Sommerflugplan 2017 der Airlines verzeichnet. Der Anstieg ist auf eine erhöhte Frequenz von Lufthansa, Air Berlin und Germania zurückzuführen, die ab Ende März häufiger ab/bis München, Berlin-Tegel und Düsseldorf fliegen. 
 
Uri Sharon, Direktor des Staatlichen Israelischen Verkehrsbüros in Berlin kommentiert: „Wir freuen uns sehr, dass das über die vergangenen Jahre ausgebaute Angebot an Nonstop-Flügen so positiv angenommen wird und immer mehr Flugangebote von immer mehr Flughäfen und Städten zur Verfügung stehen. Auch gibt es mittlerweile dank der Low-Cost-Airlines viele verschiedene Preis-Optionen. Dank dieser breiten Auswahl können wir größere Marktsegmente für verschiedene Produkte ansprechen – zum Beispiel Städtetrips, Aktivurlaub wie Wandern oder Radfahren, Rundreisen und Pilgertouren.“ 
 
 
Über das Staatliche Israelische Verkehrsbüro in Deutschland:
 
Ob Rundreisen, Städtetrips, Baden, Wellness, Aktiv- und Kulturreisen, Mietwagentour oder Familienurlaub: Das Staatliche Israelische Verkehrsbüro informiert über die verschiedenen Regionen, Städte und Sehenswürdigkeiten im Heiligen Land. Israel liegt im östlichen Mittelmeerraum und ist von den meisten Teilen Europas nicht mehr als vier Flugstunden entfernt. Das Land bietet sonniges Klima, eine große Vielfalt an historischen, archäologischen und religiösen Stätten sowie einen fesselnden Kontrast zwischen Antike und Moderne. In Israel werden Besucher mit traditioneller Gastfreundschaft begrüßt, die bis in biblische Zeiten zurückgeht. www.goisrael.de 
 
(05.02.2017, dpa)


Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)