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Das Auswärtige Amt warnt nun auch vor Reisen nach Prag

Das Auswärtige Amt warnt nun auch vor Reisen nach Prag

Genf, Prag, Korsika Es gibt weitere Reisewarnungen für Ziele in Europa

Auf die Liste der Reisewarnungen für Europa sind neue Gebiete hinzukommen. Laut Auswärtigem Amt sollte nun auch auf nicht notwendige Reisen nach Genf, Prag und Korsika verzichtet werden. Und das sind nicht die einzigen betroffenen Regionen.

Das Auswärtige Amt hat Reisewarnungen für weitere Regionen in Europa ausgesprochen. Betroffen sind den Mitteilungen vom Mittwochabend zufolge etwa Genf, Prag, Dubrovnik oder die Insel Korsika.

So wurden bereits bestehende Reisewarnungen für Teile von Frankreich ausgeweitet. Demnach wird nun wegen der hohen Infektionszahlen auch vor Reisen nach Korsika sowie in die Regionen Île-de-France, Provence-Alpes-Côte-d'Azur, Auvergne-Rhônes-Alpes, Occitanie und Nouvelle-Aquitaine gewarnt. Zuvor galten wegen der gestiegenen Zahl der Corona-Neuinfektionen bereits Reisewarnungen für die Île-de-France mit der Hauptstadt Paris sowie die Region Provence-Alpes-Côte d'Azur an der Mittelmeerküste.

Ebenso warnt das Auswärtige Amt nun vor Reisen in die Schweizer Kantone Genf und Waadt. Auch die tschechische Hauptstadt Prag steht jetzt mit auf der Liste. Zudem kamen weitere Gebiete in Kroatien hinzu: Dubrovnik-Neretva und Pozega-Slawonien. Zuvor waren bereits die Regionen Zadar, Sibenik-Knin sowie Split-Dalmatien betroffen.

Eine Reisewarnung ist zwar kein Reiseverbot, aber eine abschreckende Wirkung ist beabsichtigt. Die Warnung ermöglicht es Reisenden, Buchungen kostenlos zu stornieren.

(11.09.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.