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REISE und PREISE

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Fernreisen Ist Jetlag Richtung Westen oder Osten schlimmer?

Eine Fernreise ist immer mit Vorfreude und Erwartungen verbunden. In den ersten Tagen müssen die Touristen jedoch den Jetlag überwinden. Dabei unterscheidet sich seine Wirkung je nach Himmelsrichtung, in die man fliegt.
Bei Fernreisen klagen viele Urlauber über einen Jetlag. Schließlich überfliegt das Flugzeug häufig mehrere Zeitzonen, zumindest wenn es nach Nord- und Südamerika oder nach Asien und Australien geht.
 
Die Folgen sind Müdigkeit, Abgeschlagenheit – kein besonders guter Start in den Urlaub. Und auch nach der Rückreise kann der Jetlag den Reisenden noch länger beschäftigen. Doch wann ist der Effekt eigentlich schlimmer – bei Flügen in Richtung Westen oder Osten? USA oder Thailand?
 
»Für die meisten Reisenden ist der Jetlag schlimmer, wenn sie Richtung Osten reisen«, sagt die Schlafforscherin Prof. Andrea Rodenbeck, die am Krankenhaus Porz am Rhein arbeitet.
 
Die überwiegende Mehrheit der Menschen habe einen inneren Tag-Nacht-Rhythmus, der eigentlich etwas länger als 24 Stunden ist. Daher fällt es leichter, den Tag zu verlängern, indem man nach Westen fliegt. Den Tag zu verkürzen, indem man Richtung Osten fliegt, bringt den Körper dagegen mehr durcheinander.
 
»Beim Jetlag kommt neben der Rhythmusverschiebung noch ein teils erheblicher Schlafmangel hinzu, der prinzipiell natürlich unabhängig von der Richtung des Reisens ist«, erklärt die Expertin. »Wer also gut entspannen kann und auch im Flieger gut schläft, dem fallen Flüge über mehrere Zeitzonen leichter.« Die schlechteste Kombination sei ein längerer Flug nach Osten bei gleichzeitiger Unfähigkeit im Flugzeug zu schlafen.aufgenommen.
 
(31.08.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.