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Eine Boeing 737 Max 8 von Ethiopian Airlines

Eine Boeing 737 Max 8 von Ethiopian Airlines

Boeing 737 Max Was die Flugverbote für Passagiere in Europa bedeuten

Nach zwei tödlichen Flugzeugabstürzen innerhalb weniger Monate wird Boeings 737-Max-Serie zum Krisenfall. Der Luftraum über Europa ist für die Maschinen ab sofort gesperrt. Auch weltweit ziehen Airlines Konsequenzen. Was bedeutet das für Flugreisende?

Nach dem Absturz einer Boeing 737 Max 8 in Äthiopien erteilten Luftfahrtbehörden in Europa, Australien und weiten Teilen Asiens Flugverbote für alle baugleichen Maschinen. Zahlreiche Airlines legten die Flugzeuge am Dienstag wegen Zweifeln an der Sicherheit der Baureihe ebenfalls zunächst still.

Damit ist gut die Hälfte der seit 2017 ausgelieferten rund 350 Flugzeuge aus dem Verkehr gezogen. Es drohen zahlreiche Flugausfälle.

Boeing beharrt indes auf der Sicherheit der nach zwei Abstürzen innerhalb eines halben Jahres stark in die Kritik geratenen Baureihe. «Wir haben volles Vertrauen in die Sicherheit», teilte der Konzern am Dienstag mit. Boeing verwies erneut darauf, dass die US-Luftfahrtbehörde FAA derzeit keine weiteren Maßnahmen fordere. In den kommenden Wochen will der Konzern jedoch ein wichtiges Software-Update für die Baureihe anbieten. Die Devise laute, «ein bereits sicheres Flugzeug noch sicherer machen», versprach Boeing.

Bislang hätten die Überprüfungen der Behörde keine «systemischen Leistungsprobleme» bei dem Flugzeugtyp und keine Grundlage für ein Startverbot ergeben, teilte der FAA-Chef Daniel Elwell am Dienstag auf Twitter mit. Auch hätten Luftfahrtbehörden anderer Länder der FAA keine Daten zur Verfügung gestellt, die Maßnahmen erforderlich machten.

Verbot als «Vorsichtsmaßnahme»

Beim Absturz einer Maschine der Fluggesellschaft Ethiopian Airlines in der Nähe der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba waren am Sonntag 157 Menschen ums Leben gekommen, darunter auch fünf Deutsche. Im Oktober war eine Boeing 737 Max 8 in Indonesien abgestürzt und riss 189 Menschen in den Tod.

Aus Furcht vor weiteren Zwischenfällen wird der internationale Flugverkehr zunehmend in Mitleidenschaft gezogen. Nachdem am Dienstagnachmittag Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und weitere Staaten eine Sperrung ihres Luftraums für die Boeings angekündigt hatten, zog auch die europäische Luftfahrtbehörde EASA am Abend nach. Das Verbot gelte als «Vorsichtsmaßnahme» für den ganzen europäischen Luftraum für die Typen Boeing 737 Max 8 und Boeing 737 Max 9, erklärte die EASA. Auch Neuseeland und die Vereinigten Arabischen Emirate - ein wichtiges internationales Luftfahrtdrehkreuz - verhängten für Maschinen des Typs Boeing 737 Max ein Flugverbot.

Bisher kaum Folgen in Deutschland

Die Sperre des deutschen Luftraums für das Boeing-Modell 737 Max gilt für drei Monate. Bis einschließlich 12. Juni dürfe kein Flugzeug des Typs Boeing 737 Max 8 und Max 9 über der Bundesrepublik fliegen, erklärte die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen bei Frankfurt.

Reisende an deutschen Flughäfen haben wegen des Flugverbots bisher kaum mit Einschränkungen zu rechnen. In Frankfurt am Main sind am Mittwoch von dem Flugverbot lediglich zwei Flüge betroffen. Dabei handelt es sich um einen Flug nach Warschau, wie ein Flughafensprecher am Mittwoch sagte. Die betroffene Maschine werde durch einen anderen Flieger ersetzt. Außerdem sei ein Charterflug nach Mazedonien gestrichen worden. Die Passagiere würden auf andere Flüge umgebucht.

An den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld gibt es nach Angaben der Flughafensprecher keine Beeinträchtigungen. Das Gleiche gilt für die Flughäfen Köln/Bonn in Nordrhein-Westfalen, Hannover in Niedersachsen, Leipzig/Halle und Dresden in Sachsen sowie für Hamburg.

Tui, Turkish Airlines und Norwegian Airlines

Der weltgrößte Reisekonzern Tui legt infolge des Flugverbots in Großbritannien seine 15 Flugzeuge vom Typ Boeing 737 Max 8 vorübergehend still, Turkish Airlines zwölf Flieger. Auch Norwegian wird ihre 18 Maschinen des Typs vorerst außer Betrieb nehmen.

Viele Länder folgen diesmal nicht - wie üblich - der Linie der US-Luftfahrtbehörde FAA. «Diese Untersuchung hat gerade erst begonnen, und uns liegen bislang keine Daten vor, um Schlussfolgerungen zu ziehen oder Maßnahmen zu ergreifen», teilte die FAA mit. Die US-Behörde kündigte jedoch an, sie werde «geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn die Daten darauf hindeuten, dass dies erforderlich ist».

Neueste Variante des Verkaufsschlagers

Die Boeing 737 ist das meistverkaufte Verkehrsflugzeug der Welt. Die 737-Max-Reihe ist die neueste Variante des Verkaufsschlagers. Der US-Hersteller hat bereits mehr als 350 Maschinen ausgeliefert und sitzt auf prall gefüllten Auftragsbüchern mit Tausenden Bestellungen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Boeing-Maschinen wegen Sicherheitsrisiken in großem Stil nicht starten. Im Januar 2013 hatte die US-Luftfahrtbehörde FAA nach einer Reihe von Pannen ein Flugverbot für Boeings damaligen Vorzeigeflieger «Dreamliner» verhängt. Vorausgegangen war eine Notlandung des Langstreckenjets in Japan, nachdem eine Batterie durchgeschmort war. Diesmal dürften die Folgen jedoch deutlich schwerwiegender sein, Boeing hatte damals lediglich 50 «Dreamliner» ausgeliefert, die 737-Max-Jets sind wesentlich stärker verbreitet.

Keine kostenlose Umbuchung bei Angst vor Flugzeugtyp

Nach einem Flugzeugunglück steigen manche Passagiere mit einem mulmigen Gefühl in ein Flugzeug desselben Typs. Angst alleine ist aber kein Argument, wenn es um eine Umbuchung auf einen anderen Flug oder den Rücktritt von einer gebuchten Reise geht, sagt Reiserechtler Paul Degott.

Gibt es allerdings Hinweise darauf, dass das Unglück mit der Technik des konkreten Flugzeugtyps im Zusammenhang steht, könnten Passagiere es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. «In diesem Fall ist das Argument stärker als nur ein dumpfes Angstgefühl», so Degott. Ein Anspruch ergibt sich daraus zwar nicht automatisch. Jedoch stünden die Chancen gut, einen Rechtsstreit gegen Fluglinie oder Reiseveranstalter zu gewinnen, schätzt der Reiserechtler. In einem solchen Prozess könnten Flugreisende etwaige zusätzliche Kosten geltend machen.

(13.03.2019, dpa)