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Ab zum Corona-Test: Die Reiseindustrie setzt für 2021 vor allem auf Tests von Urlaubern, um wieder mehr Reisen zu ermöglichen

Ab zum Corona-Test: Die Reiseindustrie setzt für 2021 vor allem auf Tests von Urlaubern, um wieder mehr Reisen zu ermöglichen

Einschränkungen bleiben «Ein unbeschwerter Sommer ist Wunschdenken»

Das Reisen ist momentan in weite Ferne gerückt. Wann kann es 2021 endlich wieder losgehen? Viele Fragen sind noch offen und Prognosen schwierig. Der Versuch einer Antwort.

Reisen ist Sehnsucht - in diesen Zeiten mehr denn je. Viele hoffen darauf, im kommenden Sommer wieder weitgehend unbesorgt Urlaub machen zu können, weil die Impfungen dem Coronavirus seinen Schrecken nehmen und die Fallzahlen sinken. Doch ist das nur eine schöne Illusion? Und wie kann das Reisejahr 2021 gelingen?

Es ist der Blick in die Glaskugel, ein Denken in Szenarien. Vieles wird von den Impfungen abhängen. Um die Pandemie zu stoppen, müssten nach Schätzung von Experten etwa 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung geimpft werden - in Deutschland bis zu 58 Millionen Menschen.

Sommerurlaub mit angezogener Handbremse

Tourismusforscher Prof. Christian Laesser von der Universität in St. Gallen sagt: «Ein unbeschwerter Reisesommer, das ist Wunschdenken.» Seine Prognose: «Bremse bis zum Frühsommer, vielleicht eine leicht gelockerte Bremse im Sommer und im Herbst und Winter dann hoffentlich eine deutlich gelockerte Bremse im Vergleich zu jetzt.»

Michael Faber ist Reisebüro-Inhaber sowie Geschäftsführer Touristik des Beratungsunternehmens Tourismuszukunft und schätzt: «Die Reiseeinschränkungen werden vermutlich in den nächsten Monaten anhalten. Wir werden erleben, dass sich Destinationen öffnen und wieder schließen.» Das konnte man zuletzt bei den Kanaren beobachten.

Faber sieht mehrere Hürden, die aufeinander folgen: zunächst das Infektionsgeschehen, dann die Reisebeschränkungen, schließlich die Reiselust der Menschen und das Gefühl der Sicherheit. Sie alle hängen natürlich miteinander zusammen.

Ingo Burmester, Zentraleuropa-Chef bei DER Touristik, geht von einem Spätbucher-Trend aus. «Der Buchungsschub, der sonst im Januar kommt, dürfte 2021 im Frühjahr kommen.»

Die Touristik setzt auf Tests statt Impfungen

In der Reisebranche selbst setzt man offenbar nicht darauf, dass flächendeckende Impfungen schon die Wende für den Sommer bringen. So gründet etwa Tui-Chef Fritz Joussen seine Hoffnungen eher auf breit angelegte Corona-Tests. «Um eine höhere Sicherheit für Reisende und Bereiste zur gewährleisten, wird es vermehrt zu Testungen vor Anreise und nach Rückreise kommen», glaubt auch Michael Faber.

Auch der Airline-Verband IATA setzt auf Schnelltests - und wünscht sich zusätzlich einen digitalen Reisepass. Darin sollen Coronatest- oder Impfnachweise gespeichert sein. Derzeit wird dafür eine App entwickelt. Ziel ist, die Quarantänepflichten überflüssig zu machen - derzeit ein schwerer Hemmschuh für Auslandsreisen.

Nahziele werden im Trend bleiben

Ohnehin spricht einiges dafür, dass die Menschen urlaubstechnisch auch 2021 eher kleine Brötchen backen. «Fernreisen werden im kommenden Jahr eine untergeordnete Rolle spielen», glaubt Prof. Christian Laesser. «Vor dem Sommer wird überhaupt nichts laufen.»

Auch Kreuzfahrten seien noch mit zahlreichen Unwägbarkeiten verbunden. «Bevor wir keine nachhaltige Lösung für die Pandemie gefunden haben, werden Kreuzfahrten nicht richtig laufen», schätzt Laesser. Zuletzt fuhren kaum Schiffe. Viele Reedereien haben bereits die Testpflicht für die Passagiere vor Abreise etabliert.

Für halbwegs realistisch halten viele Sommerurlaub in Deutschland, aber auch am Mittelmeer und in Europa - ähnlich wie 2020. «Die Nahziele werden auch 2021 ein Trend sein», sagt Michael Faber.

Buchen am besten nur mit Absicherung

«Für den Sommer sehe ich das Potenzial, dass Badeurlaub am Mittelmeer wieder besser möglich sein wird», sagt Faber. So waren im vergangenen Sommer etwa die Balearen, Griechenland, Zypern, Malta und Portugal, aber auch die Türkei zwischenzeitlich recht gut bereisbar.

Kann man folglich schon jetzt eine Sommerreise ans Mittelmeer buchen? «Wenn ich das wieder kostenlos stornieren kann, würde ich das schon machen», sagt Laesser. Viele Veranstalter und Fluggesellschaften bieten diese Möglichkeiten inzwischen an. Denn mit kurzfristigen Änderungen der Reisepläne müssen Urlauber wohl auch 2021 rechnen.

Einreise nur mit Impfnachweis?

Langfristig stellte sich die Frage, ob man für internationale Reisen zwingend einen Corona-Impfnachweis brauchen wird. Befürchtet wird eine «Impfpflicht durch die Hintertür». So kündigte die australische Fluggesellschaft Qantas an, auf Interkontinentalflügen eine Impfpflicht für ihre Passagiere einzuführen. Lufthansa erteilte solchen Plänen dagegen bereits eine Absage.

Ob die Antigen-Tests jedoch bei der Einreise ins Zielland reichen werden oder doch ein Impfnachweis erforderlich ist, wird sich zeigen. «Es wäre nicht neu, dass ich für die Einreise in bestimmte Länder eine Impfung brauche», sagt Prof. Laesser.

Fazit: Wann genau die Pandemie vorbei ist und die Reisebeschränkungen fallen, ist derzeit nicht seriös vorherzusagen. Allerdings besteht gute Hoffnung auf einen ausgedehnten Sommerurlaub - auch im Ausland.

(04.01.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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