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Das Kettenkarussell auf dem Bollywood Skytower in Dubai dreht sich in 140 Metern Höhe über dem Boden

Das Kettenkarussell auf dem Bollywood Skytower in Dubai dreht sich in 140 Metern Höhe über dem Boden

Dubai-Urlaub Das höchste Kettenkarussel dreht sich in Dubai

Reisen sind derzeit kaum möglich. Doch neue Sehenswürdigkeiten warten für die Zeit nach der Pandemie - etwa in Dubai und Oslo. Wer Kreuzfahrten liebt, muss sich noch ein wenig gedulden.

Schwindelgefahr: In Dubai hat ein neues Kettenkarussell in 140 Metern Höhe eröffnet. Die Mitfahrer drehen sich dabei in freischwingenden Doppelsitzen um einen riesigen Turm. Der Bollywood Skyflyer ist nach Angaben von Dubai Parks and Resorts das höchste derartige Fahrgeschäft der Welt. Die neue Attraktion befindet sich im Freizeitpark Bollywood Parks, in dem Besucher in die Welt der indischen Filmindustrie eintauchen können. Für die Einreise nach Dubai und in die Emirate gelten derzeit strenge Auflagen.

Oslo - Das neue Munch-Museum im Zentrum Oslos soll im Sommer 2021 seine Türen öffnen. Diesen Termin nannte Visit Norway. Die Eröffnung war wegen Problemen beim Bau mehrfach verschoben worden. Der Neubau befindet sich im Kulturviertel am Fjord, gleich neben der Oper. Das alte Museum war zu klein geworden und in einem schlechten Zustand. Der norwegische Maler Edvard Munch (1863-1944) hatte der Stadt Oslo zwei Drittel seiner 40 000 Werke und Gegenstände vermacht. In dem neuen Museum werden Besucher unter anderem «Der Schrei» zu sehen bekommen. Norwegen hat derzeit pandemiebedingt strikte Einreisebestimmungen. (www.munchmuseet.no/en)

(21.01.2021, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.