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Der Fahrgastverband Pro Bahn kritisiert die Flexpreise der Deutschen Bahn. Gerade für Wochenendpendler werde es meist teurer

Der Fahrgastverband Pro Bahn kritisiert die Flexpreise der Deutschen Bahn. Gerade für Wochenendpendler werde es meist teurer

Deutsche Bahn Die Bahnkunden zahlen beim Flexpreis oft drauf

Samstags günstiger, sonntags teurer: Die Flexpreise der Deutschen Bahn lassen einige Kunden tiefer in die Tasche greifen als andere. Verbraucherschützer sehen darin eine versteckte Preiserhöhung.

Mit dem sogenannten differenzierten Flexpreis hat die Deutsche Bahn aus Sicht von Verbraucherschützern ihre Preise versteckt erhöht. Der Normalpreis liege je nach Wochentag bis zu 14 Prozent unter oder bis zu 17 Prozent über dem üblichen Tarif, ergaben Berechnungen des Fahrgastverbands Pro Bahn und des Bundesverbands des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Freitags und sonntags seien die Preise höher, nur samstags niedriger. «Damit werden insbesondere Fern- und Wochenendpendler zur Kasse gebeten», kritisierten die Verbände. Das Unternehmen wies den Vorwurf einer versteckten Preiserhöhung zurück. Die Flexpreise seien langfristig in der Fahrplanauskunft hinterlegt und für die Kunden einsehbar.

Seit mehr als drei Jahren versucht die Bahn, auf ausgewählten Strecken Kunden über den Preis in weniger ausgelastete Züge zu lenken. An nachfragestarken Tagen macht sie den Flexpreis etwas teurer und setzt etwas weniger an, wenn wenige Kunden buchen. Vorbild dafür sind Fluggesellschaften.

Auf die Berechnungen der Verbände ging die Bahn nicht ein. Sie wies aber darauf hin, dass die Fahrpreise im Fernverkehr seit 2015 durchschnittlich um 12 Prozent gesunken seien. Dazu trugen neben der Mehrwertsteuersenkung für Bahntickets von 19 auf 7 Prozent vor gut einem Jahr auch Sparpreise und Super-Sparpreise bei.

(02.03.2021, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.