Corona-Bestimmungen Fluggesellschaft darf das Boarding verweigern
Trotz Pandemie gibt es Menschen, die mit dem Flugzeug reisen müssen - oder dies freiwillig tun. Viele Länder haben jedoch strenge Einreisebestimmungen. Schon die Airline schaut im Zweifel genau hin.Wer nur unzureichende Dokumente für die Einreise ins Zielland vorweisen kann, für den endet die Reise in der Regel bereits am Flughafen in Deutschland. Denn die Airline verweigert in diesem Fall in aller Regel bereits das Boarding des Passagiers.
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«Der Fluggast ist für die Erfüllung der Einreisebestimmungen verantwortlich», betont die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi aus Berlin. Bei einer Pauschalreise habe der Reiseveranstalter zudem eine Aufklärungspflicht.
Generell gilt aber: Die Fluggesellschaft sei verpflichtet zu prüfen, ob ein Passagier die Einreisebestimmungen erfülle, erklärt Fischer-Volk. Wenn das nicht der Fall ist, verweigert die Airline die Beförderung. Das gilt nicht erst seit den verschärften Bestimmungen vieler Länder als Reaktion auf die Pandemie. Ein abgelaufener Reisepass oder ein fehlendes Visum waren beispielsweise immer schon Gründe, weshalb Reisende einen Flug gar nicht erst antreten durften.
Wer derzeit unbedingt reisen muss oder möchte, sollte die jeweiligen Einreisebestimmungen genau kennen und berücksichtigen. Hierzu lohnt der Blick in die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Wegen der Pandemie müssen Urlauber und andere Reisende häufig strenge Vorschriften erfüllen, etwa was den Nachweis eines negativen Corona-Tests angeht. Immer wieder werden Touristen schon am Flughafen abgewiesen, weil sie Fehler in ihren Dokumenten haben oder ihr Test bei Einreise bereits zu lange zurückliegen würde.
(08.01.2021, dpa)