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Angebliche Pannenhelfer geben vor, vom ADAC zu sein und zocken Ausländer ab

Angebliche Pannenhelfer geben vor, vom ADAC zu sein und zocken Ausländer ab

AUTOREISEN Der ADAC warnt vor falschen Pannenhelfern

Sie sind sofort zur Stelle, wenn der Wagen liegenbleibt, und bieten ihre Hilfe an - doch leider handelt es sich um Betrüger. Der ADAC warnt Autoreisende vor Abzockern - in bestimmten Ländern.

Der ADAC warnt Autoreisende in Teilen Osteuropas und auf dem Balkan vor falschen Pannenhelfern. Die Betrüger nutzten oft Fahrzeuge in der farblichen Gestaltung der Pannenhilfe-Autos, mit dem Logo des Clubs oder der Aufschrift »Im Auftrag des ADAC«, erklärt der Automobilclub.

Sie knöpften ahnungslosen Urlaubern viel Geld für Abschlepp- und unnötige Werkstattleistungen ab.

Außer in Ungarn und Serbien sind die Betrüger nach Erfahrungen des ADAC nun auch häufiger in Bulgarien, Kroatien und Slowenien aktiv. Betroffen seien auch die Slowakei, Litauen und Polen. Der Autoclub betont, dass er im Ausland keine eigene Straßenwachtflotte betreibt. Auch Vertragspartner dürften nicht mit ADAC-Logos werben - mit einer Ausnahme, und zwar in Norditalien.

Bei einer Panne außerhalb Deutschlands sollte laut ADAC immer der Auslandsnotruf (+49 89 22 22 22) kontaktiert werden. Darüber werde ein Pannenhelfer oder Abschleppdienst vor Ort vermittelt.

(30.07.2020, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.