Auswärtiges Amt Probleme bei Charterflug-Rückreise aus Ägypten
Zwei einzelne Flüge zu buchen ist manchmal günstiger als Hin- und Rückflug zusammen. In Ägypten kann es dabei jedoch zu Problemen kommen: Ist nur der Rückflug ein Charterflug, werden Passagiere unter Umständen nicht mitgenommen.Das Auswärtige Amt erklärt, dass gesetzliche Regelungen in Ägypten Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket erlauben, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht haben, sei mitunter der Antritt des Fluges verweigert worden, heißt es in den Reisehinweisen für das Land. Dies sei insbesondere dann passiert, wenn ein Linienflug zur Einreise genutzt wurde oder sich ein Passagier bereits länger in Ägypten aufgehalten hat. Das sollten Urlauber im Kopf haben.
Charterflüge sind Bedarfsflüge für einen oder mehrere Auftraggeber - in der Regel Reiseveranstalter. Die Fluggesellschaft stellt das Flugzeug und die Crew, die Veranstalter verkaufen die Sitzplätze im Pauschalpaket mit dem Hotelaufenthalt an Urlauber. Teils werden aber auch Einzelplätze verkauft. Mietet ein Veranstalter das gesamte Flugzeug, spricht man von Vollcharter. Sichert er sich nur einen Teil der Sitzplätze, ist das ein Teilcharter.
Ein Linienflug zeichnet sich dadurch aus, dass er auf Grundlage eines veröffentlichen Flugplans über eine längere Zeit regelmäßig an festen Tagen und zu festen Zeiten verkehrt. Um Pauschalreisen zu schnüren, nutzen Veranstalter auch Linienflüge. Ob es sich um einen Linien- oder Charterflug handelt, ist manchmal also nicht leicht zu erkennen. Im Zweifel bei der Airline oder im Reisebüro erkundigen.
(19.02.2020, dpa)