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Die Antarktis ist ein Naturparadies und Lebensraum vieler Tierarten. Australien verfolgt nun Pläne, dort einen Flughafen zu bauen

Die Antarktis ist ein Naturparadies und Lebensraum vieler Tierarten. Australien verfolgt nun Pläne, dort einen Flughafen zu bauen

Australien-Urlaub Umstrittenes Projekt - Flughafen am Südpol geplant

Schneewüsten und Eiseskälte: Die Antarktis ist ein Naturparadies und Lebensraum faszinierender Kreaturen, von Walen über Robben bis zu Albatrossen und Pinguinen. Australien verfolgt nun Pläne, dort einen Flughafen zu bauen. Experten warnen vor irreparablen Schäden.

Die Antarktis gilt als einer der letzten weitgehend unberührten Naturräume der Erde. Das hat nicht nur mit der entlegenen Lage des Kontinents zu tun, sondern auch mit seinem unwirtlichen Klima. In Tälern des Ostantarktischen Plateaus wurden einmal Temperaturen von minus 98 Grad gemessen.

In dieser einmaliger Region mit ihren seltenen Tierarten plant Australien bis 2040 den Bau eines Flughafens. Eine 2,7 Kilometer lange befestigte Landebahn soll es künftig auch großen Maschinen ermöglichen, den Südpol anzusteuern. Umweltschützer sind entsetzt.

Flugverbindungen zwischen Hobart und Tasmanien

Die Regierung in Canberra will das Projekt im von ihr beanspruchten Teil im Osten der Antarktis durchführen, ganz in der Nähe der australischen Forschungsstation Davis. Die asphaltierte Piste würde nach den Wünschen der Regierungsbehörde Australian Antarctic Division (AAD) ganzjährige Flugverbindungen zwischen Hobart, der Hauptstadt des Bundesstaates Tasmanien, und der Antarktis möglich machen.

In dem Gebiet gibt es kaum Eis, aber viele Naturwunder. «Die Region um Davis Station ist wahrscheinlich das bedeutendste eisfreie Küstengebiet der Antarktis», betonen Forscher der Universität Tasmanien (UTAS). «Sie bietet einzigartige Seen, Fjorde, Fossilienfundstätten und wildlebende Tiere.»

Julia Jabour und Shaun Brooks vom Institut für Meeres- und Antarktisstudien (IMAS) warnten im vergangenen Jahr eindringlich vor möglichen Folgen des Vorhabens. So sei die Umgebung der geplanten Landebahn wichtig für Adéliepinguine, Weddellrobben und Riesensturmvögel. Nicht nur würden Teile des Lebensraums der Tiere zerstört, sie würden während des Baus und vor allem nach der Inbetriebnahme auch massiv unter Lärm und Staub leiden, sagen Tierschützer.

Adéliepinguin-Brutgebiete bedroht

Allein in der direkten Umgebung des anvisierten Bauortes gibt es demnach acht Adéliepinguin-Brutgebiete. Die flugunfähigen Seevögel könnten künftig durch startende und landende Flugzeuge in Panik geraten und ihre Eier zurücklassen, die dann eisigen Winden ausgesetzt wären. «Wenn man bedenkt, dass die Tourismusrichtlinien vorsehen, dass man einem Pinguin nicht einmal den Weg blockieren darf, kann man davon ausgehen, dass dieses Projekt enorme Auswirkungen auf die Tiere haben wird», sagte der Antarktis-Experte Alistair Allan von der Naturschutzorganisation Bob Brown Foundation.

«Auch in den angrenzenden Seen sind irreparable Schäden zu erwarten», schrieben Jabour und Brooks in ihrem Papier. Heimische Flechten, Pilze und Algen könnten zerstört werden. Brooks schätzt, dass das Projekt den ökologischen Fußabdruck aller Nationen, die in der Antarktis Studien betreiben, um 40 Prozent steigern würde.

Derzeit befindet sich das teure Projekt in der Umweltprüfungsphase. Beobachter rechnen mit Kosten von mehreren Milliarden Australischer Dollar. Ob es letztlich genehmigt wird, ist noch fraglich. Die Antarktis-Division AAD sieht aber «eine Reihe bedeutender wissenschaftlicher Vorteile», wenn es künftig ganzjährig Zugang zu der unwirtlichen Region geben sollte. «Dies würde es Wissenschaftlern ermöglichen, sich auf die Beantwortung kritischer Fragen von globaler Bedeutung zu konzentrieren», sagte ein AAD-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Er erwähnte unter anderem Vorteile bei Datenerfassung und biologischen Studien sowie die Möglichkeit, «ökologische Daten mit einer höheren Auflösung über die Jahreszeiten hinweg zu erfassen». Die Umweltbedenken verstehe man. Es würden eingehende Untersuchungen und Prüfungen durchgeführt, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

Auch geopolitische Ziele könnten eine Rolle spielen

Kritiker glauben aber, dass die Regierung nicht nur wissenschaftliche, sondern vor allem geopolitische Ziele verfolgt. So erklärte Außenministerin Marise Payne im Dezember in einer Pressemitteilung, das Projekt werde «Australiens Präsenz in der Antarktis stärken». Auch die AAD hatte in einem früheren Bericht mitgeteilt, der Flugplatz werde «gleichermaßen unsere Präsenz und unseren Einfluss steigern».

Geoff Dannock, der über ein Jahrzehnt lang als Logistikmanager für die AAD tätig war, erläutert die Beweggründe der Planer aus seiner Sicht: «Sie sind besorgt über den wachsenden Einfluss und das wachsende Interesse Chinas und Russlands an der Antarktis - und sie glauben, dass sie dem durch den Bau dieses Betonstücks entgegenwirken können.» Seit der Ankündigung des Projekts im Jahr 2018 hat Dannock die Regierung nicht nur vor den Folgen für die Umwelt, sondern auch vor «massiven logistischen Problemen» gewarnt. Er könne «überhaupt keine Vorteile in dem Vorhaben sehen», erklärt er.

Die Bob Brown Foundation hatte schon im November eine Petition gegen das Projekt auf den Weg gebracht, die bisher rund 1200 Menschen unterschrieben haben. Er habe mit vielen Beteiligten über die Pläne gesprochen, darunter frühere AAD-Mitarbeiter und Wissenschaftler, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie das Projekt aufgenommen wird, so Antarktis-Experte Allan. «Die ganz überwiegende Mehrheit war der Auffassung, dass es kein gutes Projekt ist und nicht weiterverfolgt werden sollte.»

Schätzungen zufolge wären rund 250 Menschen nötig, um die Piste zu bauen. «Die Unterbringung so vieler Leute, um den Flugplatz bis 2040 fertigzustellen, würde ebenfalls Folgen für die Umwelt haben», warnte Dannock. «Es handelt sich schließlich um eine High-Tech-Landebahn, nicht nur um ein Stück Beton.» Letztlich liege die Entscheidung aber allein bei der Regierung.

«Meine größte Angst ist, dass keine Regierung es schaffen wird, eine Finanzierung bis 2040 zu gewährleisten», so Dannock. «Und wenn dann eine neue Regierung gewählt wird, könnte sie die Gelder streichen, nachdem die Erde bereits abgetragen ist. Alles was bleiben würde wäre Schutt - also sehr viel Schaden ohne irgendeinen Nutzen.»

(10.03.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
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Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.