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Auf den großen Segeln des Opernhauses werden als Dank und Zeichen der Solidarität Bilder von Feuerwehrleuten auf die großen Segel der Oper in Sydney projiziert

Auf den großen Segeln des Opernhauses werden als Dank und Zeichen der Solidarität Bilder von Feuerwehrleuten auf die großen Segel der Oper in Sydney projiziert

Australien-Reise Die Kultur spürt das Feuer von der Oper bis in den Busch

Die Oper dankte den Feuerwehrleuten. Ein Filmstar wollte nicht nach Sydney kommen. Kostbare Kunst musste in Sicherheit gebracht werden. Auch die australische Kulturwelt bekommt die Brände zu spüren - manchmal bedrohlich nah.

Die Oper in Sydney hat gerade gezeigt, wem die Australier besonders dankbar sind: Auf den berühmten Segeln leuchteten Bilder von Feuerwehrleuten. Seit Monaten wüten schwere Brände auf dem Kontinent.

Auch die Kunst- und Kulturszene spürt das. In den Städten schlossen Universitäten, Museen und Galerien, als die Luft draußen zu dick wurde. In einem Dorf an der Südostküste ging Kunst der Ureinwohner in Flammen auf, sicher nicht der einzige Verlust für die Aborigines. Eine der wichtigsten Sammlungen des Landes musste in Sicherheit gebracht werden.

Kunstzentrum im australischen Busch geschlossen

Sorgen hat man auch im Kunstzentrum des «Bundanon Trust» im australischen Busch südlich von Sydney. «Bis auf Weiteres geschlossen», heißt es auf der Homepage. Dort mussten mehr als 3800 Kunstwerke vor den Flammen gerettet werden. Zur Sammlung (Schätzwert: umgerechnet 27 Millionen Euro) gehören Werke von führenden australischen Künstlern wie Arthur Boyd, Sidney Nolan und Charles Blackman.

Boyd (1920-1999) ist in seiner Heimat als Landschaftsmaler eine Ikone. «Sein Busch ist das australische Äquivalent zu Monets Wasserlilien», sagte die Chefin der Boyd-Stiftung, Deborah Ely, der Deutschen Presse-Agentur. Boyd sei in Sachen Umwelt der Gesellschaft von heute deutlich voraus gewesen. «Er wäre schockiert gewesen, die Art und Weise zu sehen, wie wir die Zeichen des Klimawandels nicht beachtet haben.»

Anfang Januar kam das Feuer so dicht an das Gelände heran, dass über Nacht die Evakuierung begann. Eine logistische Herausforderung, die fünf Lastwagen brauchte. Bevor es die erste Ladung aus der Gefahrenzone schaffte, war Stiftungschefin Ely nervös und voller Sorge. Mit Hilfe von Kunsttransport-Experten wurden die Schätze in ein Lager in Sydney gebracht. «Es ist eine Erleichterung, zu wissen, dass die Sammlung nun sicher ist», sagte Ely. Das Gelände brannte nieder, die Häuser an zwei Orten überstanden die Feuer.

Feuer sind Teil der australischen Geschichte

Das historische Verhältnis der Australier zu den Buschbränden war schon Gegenstand einer Ausstellung, bevor die aktuelle Katastrophe kam. «Feuer sind seit Jahrtausenden ein wichtiger Teil der australischen Geschichte», sagte Martha Sear vom Nationalmuseum in der Hauptstadt Canberra. Die Ausstellung zeigte, welche Kulturtechniken die Aborigines nutzten, oder auch die Überbleibsel nach Feuern wie geschmolzene Kaffeetassen.

«Feuer war schon immer eine Quelle großer Angst, aber auch etwas, von dem die Australier wissen, dass sie damit leben müssen», so Sear. Sie meint: Vielleicht kommen daher der Gemeinsinn und der sehr verbreitete freiwillige Einsatz bei der Feuerwehr. «Es verbindet uns und bringt uns zusammen.» So alltäglich die Feuer sind, diesmal sind sie laut Sear anders als alles andere.

Ausstellung «Leben in Australien»

In einer neuen Dauerstellung «Leben in Australien» soll es auch um den Klimawandel, Buschbrände und die Herausforderungen für die Umwelt gehen. Die Museumsexpertin ahnt, dass sich der Lebensstil der Australier verändern könnte. Etwa beim Urlaub, wenn die Menschen im australischen Sommer über Weihnachten mit dem Auto ans Meer fahren. «Aber das könnte in Zukunft der gefährlichste Zeitpunkt sein.»

Wie Sear erzählte, musste das Museum wegen seiner guten Filteranlagen nicht schließen, als die Luft in Canberra schlecht wurde. Viele Leute hätten dort Schutz vor der Hitze und dem Rauch gesucht. Die Besucherzahlen stiegen.

(17.01.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.