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Der Sonne entgegen: Ein Around-the-World-Ticket macht die Weltumrundung möglich

Der Sonne entgegen: Ein Around-the-World-Ticket macht die Weltumrundung möglich

Foto: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-tmn

Around-the-World-Tickets Günstig die Welt umrunden

Gelegenheiten für eine Weltreise gibt es genug. Und selten war das so einfach und günstig wie heute. Organisierte Weltreisen machen eine Umrundung der Erde in nur zwei Wochen möglich - mit einem Around-the-World-Ticket.

Was ist ein Around-the-World-Ticket?

Pan Am aus den USA startete 1947 ihr Angebot »Round the World« - in 48 Stunden einmal um die Welt, theoretisch ohne Umsteigen. Start und Ziel war New York. Die Stopps: Honolulu, Hongkong, Bangkok, Delhi, Beirut, Istanbul, Frankfurt und London. Heute werden mehrere Einzelflüge einer Allianz wie Star Alliance oder Oneworld miteinander kombiniert und ergeben zusammen eine Art Pauschalreise für die Weltumrundung. Zwischen 5 und 15 Mal können Reisende einen Zwischenstopp einlegen. Bei allen Anbietern lässt sich allerdings nur in eine Richtung fliegen - die meisten umrunden die Welt ostwärts.
 
Wie viel kostet so ein Weltumrundungs-Ticket?
 
Die Preise variieren je nach Anzahl der bereisten Kontinente, den Flugmeilen und natürlich der Reiseklasse. Gerade für junge Leute gibt es oft spezielle Angebote: Los geht es bei STA Travel bei rund 700 Euro. Deutschland, Reykjavík, Toronto, New York, Lissabon und wieder zurück: Der »Atlantic Appetizer« ist zwar keine Weltumrundung, aber immerhin eine kleine Weltreise entlang des Atlantik. Nach oben ist preislich sehr viel möglich. Im Luxussegment können Reisende auch gut und gerne 40 000 Euro loswerden - für First Class, feinste Hotels und privaten Reisebegleiter.

 
Ist ein Around-the-World-Ticket günstiger als einzelne Flüge?
 
Das kommt darauf an. Bei Interkontinentalflügen auf der Südhalbkugel oder weit entlegenen Zielen wie Neuseeland oder Australien könnten Reisende je nach Route schon einmal bis zu 10 000 Euro mit einem Around-the-World-Ticket sparen, sagt Otto Schweisgut vom Deutschen Reiseverband (DRV). Ursprünglich entstand das Pauschalangebot, weil einfache Flüge oft genauso teuer oder sogar teurer als Hin- und Rückflug zusammen waren, erklärt Jochen Szech, Präsident der Allianz selbstständiger Reiseunternehmen (asr). »Mittlerweile wurde diese Logik aber von Billigairlines aufgeweicht.« Daher sei es inzwischen oft günstiger, mit mehreren One-Way-Flügen die Welt zu umrunden.
 
Für wen lohnen sich die Around-the-World-Tickets?
 
Ein Around-the-World-Ticket lohnt nicht nur für Aussteiger auf Zeit. Auch Urlauber, die statt eines 20-stündigen Flugs nach Australien oder Neuseeland lieber noch ein oder zwei längere Zwischenstopps machen möchten, könnten den Rundtarif nutzen, sagt Schweisgut. Er schränkt ein: »Aus meiner Erfahrung macht eine Weltreise aber nur Sinn, wenn man Zeit hat.« Ein paar Monate sollten es schon sein. »Generell ist das eine tolle Möglichkeit, Länder zu besuchen, die man sonst so vielleicht nicht anreisen würde.«
 
Was sind Nachteile der Weltreise-Tickets?
 
Ein Manko ist die mangelnde Flexibilität: »Die Beschränkung auf maximal ein Jahr und die vorherige Festlegung der Reiseroute sind für mich K.o.-Kriterien«, sagt der Reiseblogger Florian Blümm, der schon seit 2011 die Welt bereist. »Der Preis ist außerdem auf den meisten Routen besser mit schlau gebuchten Einzelflügen.«
 

»Around-the-World-Tickets sind aus meiner Sicht nur etwas für Leute, die genau wissen, wann und wie lange sie an einem Ort sein wollen und die Welt nach einem festen Plan umrunden möchten«, sagt Szech. Möchte man besonders viele Ziele in wenigen Wochen anfliegen, verbringt man außerdem viel Zeit auf der Strecke. »Und das kann dann schnell anstrengend werden«, sagt Schweisgut.

(06.04.2017, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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