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Ab 1. Mai nimmt der Touristikkonzern Tui auch wieder die Balearen-Inseln Ibiza und Formentera ins Programm. Nach dem Neustart auf Mallorca folgen Ziele an der Algarve und mehrere griechische Mittelmeerinseln

Ab 1. Mai nimmt der Touristikkonzern Tui auch wieder die Balearen-Inseln Ibiza und Formentera ins Programm. Nach dem Neustart auf Mallorca folgen Ziele an der Algarve und mehrere griechische Mittelmeerinseln

Algarve, Kreta, Ibiza Tui will im Mai für den Urlaub neu durchstarten

Für die Tourismusindustrie geht es nach dem verhagelten Corona-Jahr 2020 ums Ganze. Tui steht kurz vor weiteren Öffnungen am Mittelmeer und Atlantik - bis zum Sommer soll sich das Geschäft stabilisieren.

Der Touristikkonzern Tui weitet sein Angebot nach dem viel diskutierten Oster-Neustart auf Mallorca in Kürze nun auch auf weitere südliche Ferienziele aus. Ab dem kommenden Wochenende (1. Mai) gebe es wieder Reisen auf die Balearen-Nachbarinseln Ibiza und Formentera, kündigte das Unternehmen an.

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Wenige Tage später sind am 5. Mai erste Flüge nach Faro an der portugiesischen Algarve geplant. Von Mitte Mai an sollen dann wichtige griechische Ziele wie Kreta, Rhodos, Kos, Korfu und der westliche Peloponnes folgen.

Mit Blick auf die Corona-Lage hatten die Hannoveraner etliche Reisen zunächst noch aufschieben müssen - inzwischen seien jedoch die Bedingungen in immer mehr Regionen so weit, dass ein sicherer Urlaub möglich werde. «Wir stehen in engem Austausch mit den Hoteliers und den Regierungen in den Destinationen, die sich intensiv auf die Ankunft der Gäste vorbereitet haben», sagte Tui-Deutschland-Chef Marek Andryszak. Es gebe «eine gute Infrastruktur für Tests».

Nach der Aufhebung der deutschen Reisewarnung für die Balearen hatte Tui im März den dort geplanten Saisonstart um eine Woche vorgezogen. Befürworter strikterer Corona-Maßnahmen sowie Inlandstouristiker an Nord- und Ostsee oder in den Mittelgebirgen hatten Kritik geäußert, weil sie noch nicht wieder Gäste beherbergen durften.

Aus Sicht Andryszaks hat sich das Modell mit den dazugehörigen Schutzkonzepten in Spanien bewährt: «Der Osterurlaub auf Mallorca hat gezeigt, dass Pauschalreisen keinen Einfluss auf das Pandemiegeschehen haben.» Ein Grundstein für die Urlaubssaison 2021 sei zudem, dass die Impfungen weiter Fahrt aufnähmen und digitale Nachweise Klarheit über den Infektionsschutz geben könnten. Tui bietet in seinen Hotels unter anderem Tests vor der Heimreise an.

Das Programm auf Mallorca werde noch ergänzt. Auf Ibiza sei in diesem Jahr statt Party «ruhiger Erholungsurlaub» angesagt, meinte Andryszak. Reiseangebote nach Menorca sollen dem Unternehmen zufolge später nachgezogen werden. Die griechischen Inseln würden vom 14./15. Mai an schrittweise von mehreren deutschen Flughäfen angesteuert.

Zum Stand der Pandemiebekämpfung hatte Tui-Konzernchef Fritz Joussen jüngst von «einigen guten Signalen und Entwicklungen» gesprochen - in den Heimatländern der Kunden wie in manchen Zielgebieten. Man müsse die regionalen Gegebenheiten stets differenziert sehen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur: «Wenn Sie in einen Flieger nach Mallorca steigen, wo es eine niedrige Inzidenz gibt, werden Sie nach der Rückkehr keine größere Ansteckungsgefahr für andere sein, als wenn Sie zu Hause geblieben wären.» Auch die mittelfristigen Buchungen für Reisen in die Karibik oder für Kreuzfahrten seien zuletzt wieder «deutlich angestiegen».

(27.04.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.