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Namibias Fallzahlen sind vergleichsweise niedrig. Die Regierung setzt trotzdem darauf, dass die Hygienevorschriften befolgt werden

Namibias Fallzahlen sind vergleichsweise niedrig. Die Regierung setzt trotzdem darauf, dass die Hygienevorschriften befolgt werden

Afrika-Urlaub Nach Namibia reisen? Aber sicher!

Afrika-Experte Helge Bendl ist seit einigen Monaten wieder in Namibia unterwegs. Corona schränkt das Reisen dort derzeit kaum ein.

Geschafft! „Welcome to Namibia“, sagt die Beamtin der Immigration, als sie den Einreisestempel in den Pass drückt. Nach dem Abholen des Gepäcks geht es zum Tisch der Gesundheitsbehörde. Dort zeigt man zum letzten Mal den negativen Covid-19-Test vor und gibt ein Formular mit persönlichen Daten ab. Nur ein paar Schritte noch, dann steht man im Freien unter rauschenden Palmen. Windhoek empfängt seine Besucher an diesem Morgen mit blauem Himmel und strahlender Sommersonne – welch ein Kontrast zum feuchtkalten deutschen Winterwetter!

Passend zum Thema dieser Reisebericht: Entdeckertour durch Namibia

Der Flug nach Namibia verläuft unkompliziert

Am Flugsteig in Frankfurt wird der Corona-Test das erste Mal kontrolliert: Ein gutes Gefühl, dass alle im Flieger negativ getestet worden sind. Platz ist aber genug – im Airbus sind bei weitem nicht alle Plätze besetzt. Was nicht heißt, dass man die im Alltag schon lange praktizierten Regeln nun über Bord wirft: Selten waren Flugpassagiere so diszipliniert wie heute. Alle, wirklich alle halten sich an die Maskenpflicht. Auch beim Aussteigen gibt es keinen Tumult. Erst wenn die eigene Reihe aufgerufen wird, sucht man sein Handgepäck zusammen und verlässt das Flugzeug. Auch am Windhoeker Flughafen ist die Warteschlange besser organisiert als früher.

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Keinerlei spezielle Beschränkungen mehr für Besucher

Das war es dann aber auch mit den Menschenansammlungen: Von allen Ländern der Welt ist nur die Mongolei dünner besiedelt als Namibia. Das freut nicht nur alle Fans einsamer Landschaften, sondern ist in Zeiten einer Pandemie ein echter Bonus. So ist das Land längst kein Risikogebiet mehr, die Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist aufgehoben, nach der Rückkehr muss man also nicht in Quarantäne. Abgesehen vom negativen Corona-Test bei der Einreise gibt es keinerlei spezielle Beschränkungen mehr für Besucher. Denn Namibias Fallzahlen sind vergleichsweise niedrig. Die Regierung setzt trotzdem darauf, dass die Hygienevorschriften befolgt werden. Beim Einkauf in den Supermärkten von Windhoek bekommt jeder Kunden Desinfektionsmittel auf die Hände gesprüht. Außerdem ist Mundschutz überall in der Öffentlichkeit Pflicht.

Die Akteure im Tourismus haben sich an die neue Situation angepasst. Penibel desinfizieren die Autovermieter nicht nur ihre Fahrzeuge vor der Übernahme, sondern oft auch noch jedes Gepäckstück, das die Mitarbeiter den Kunden ins Fahrzeug hieven. Die Unterkünfte ziehen auch mit – vor allem jene, die extra vom Gesundheitsministerium zertifiziert worden sind. Dazu zählen zum Beispiel die Camps der Mushara Collection am Etosha-Nationalpark. „Bei uns wird jeden Tag Fieber gemessen – bei den Gästen, dem Personal, sogar bei den Lieferanten“, erzählt Inhaber Marc Pampe. Überall stehen Spender mit Desinfektionsmitteln bereit. Statt sich selbst am Frühstücksbuffet zu bedienen, wird das Essen den Gästen nun serviert. Das Putzteam desinfiziert alle drei Stunden häufig benutzte Oberflächen wie Türklingen. Der Aufwand lohnt sich: „Alle fühlen sich sicher, aber es gibt keine Einschränkungen. Inzwischen haben wir jeden Tag wieder internationale Gäste, die in ihrem Urlaub Abgeschiedenheit und Ruhe genießen.“

Wer dann mit einem Guide von Mushara im offenen Geländewagen den Etosha-Nationalpark erkundet, muss zwar keine Maske tragen. „Social Distancing“ geht aber auch bei Touren im Game Viewer: Maximal sechs Gäste kommen aufs Auto, der Mittelsitz bleibt frei. Auch sonst ist viel Platz: Weil nur ein Bruchteil der üblichen Gäste das Schutzgebiet erkundet, ist Etosha gerade fast menschenleer.

Botswana hat am 1. Dezember seine Landgrenze geöffnet

In der Sambesi-Region, die in den vergangenen Jahren einen Boom erlebt hat, ist im Moment ebenfalls wenig los. Botswana hat am 1. Dezember seine Landgrenze geöffnet, auch die Weiterreise zu den Viktoriafällen nach Sambia und Simbabwe ist wieder möglich. „Wir sind bereit und setzen alle Gesundheitsvorschriften um“, meint Simone Micheletti von der Wild Waters Group, die vier Lodges und Camps am Nkasa-Rupara-Nationalpark und am Chobe River betreibt. Niemand der rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde in den vergangenen Monaten entlassen, um jetzt wieder durchstarten zu können. Das ist auch dringend nötig: In den Conservancies der Region hängen viele Menschen vom Tourismus ab.

Die Tierwelt kümmert sich derweil nicht darum, was die Menschen bewegt. Vor der Terrasse der Serondela Lodge tummeln sich am Chobe River die Elefanten, bei der Nkasa Lupala Lodge wurden erstmals seit langer Zeit wieder Wildhunde gesichtet. Für Simone Micheletti gibt es keinen besseren Moment für einen Besuch als jetzt: „Hier im Caprivi ist noch einsamer als anderswo im Land. Und man jetzt hat das Gefühl, Namibia so kennenzulernen, wie es vor 20 Jahren einmal war – als einen Ort, den nur wenige Eingeweihte kennen.“

(22.12.2020, rp)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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