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Hotelbewertungen im Netz sind oft eine einzige Jubelveranstaltung

Hotelbewertungen im Netz sind oft eine einzige Jubelveranstaltung

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99 Prozent sind begeistert Was sagen Hotelbewertungen aus?

Von »Top-Lage« über »Frühstücksbuffet hätte üppiger sein können« bis »absolute Service-Katastrophe«: Bei der Hotelbuchung vertrauen viele den Bewertungen im Internet. Negatives Feedback kann sich eine Unterkunft kaum leisten – das macht es für Nutzer schwierig.

Hotelbewertungen sind bei Reisebuchungen im Internet allgegenwärtig. Urlauber schätzen die Meinungen der anderen. Wer auf den großen Portalen unterwegs ist, dem fällt auf: So richtig schlechte Bewertungen gibt es selten.

Hotelbewertungsportale haben den Innovationswert der Anfangsjahre verloren – so sieht es Axel Jockwer, Experte für Online-Touristik. »Die revolutionäre Kraft existiert nicht mehr, die einzelne Bewertung verliert an Bedeutung«, sagt er.

 
»Es ist mittlerweile wirklich bei jedem in der Hotellerie angekommen, dass modernes Marketing ohne Bewertungen nicht mehr funktioniert«, sagt Jockwer. Deshalb werde die Darstellung auf den Webseiten so angepasst, dass jedes Hotel möglichst gut dasteht – für jeden Typ von Urlauber. »Wenn ein Hotel zu 99 Prozent weiterempfohlen wird, dann sollten die Nutzer vorsichtig sein. Es gibt auch bei Hotels nicht die eierlegende Wollmilchsau«, warnt der Experte. Dafür sind die Ansprüche der Reisenden einfach zu unterschiedlich.
 
Die Bewertungen sind für Urlauber aber immer noch sehr wichtig. »Urlauber vertrauen anderen Urlaubern«, gibt die Sprecherin von Tripadvisor, Susanne Nguyen, als Kernbotschaft aus. Laut einer Studie des IT-Verbands Bitkom von März 2016 nutzen rund 28 Prozent aller Reisenden Onlinebewertungen beim Buchen eines Hotels. 
 
Gekaufte Bewertungen spielten eine sehr geringe Rolle, sagt Jockwer. Er sieht das Problem an anderer Stelle: »Es gibt einen Anteil von Bewertungen in einer Grauzone.« Diese entstehe dadurch, dass Hotelbetreiber zum Beispiel gezielt Gäste zu einer Bewertung motivieren, die vom Aufenthalt ohnehin begeistert waren.
 
Urlauber können einige Ratschläge beachten, um das beste Hotel für die eigene Reise zu finden:
 
> Nutzer sollten sich auf ein bis zwei Hotel- und Bewertungsportale beschränken, anstatt das Netz querbeet zu durchsuchen.
 
> Die Suche mit Filtern nach bestimmten Kategorien und Wünschen erleichtert bei der Fülle an Bewertungen die Suche nach dem richtigen Hotel erheblich. Nutzer   sollten sich fragen, was ihnen wirklich wichtig ist und dann diese Aspekte berücksichtigen.
 
> Drei ausführliche Bewertungen zu lesen reicht oft, um das Hotel grob beurteilen zu können.
 
> Nutzer sollten auf die Sprache der Bewertungen achten, da sie von Wortwahl, Zeichensetzung und Satzbau Rückschlüsse auf die Person ziehen können, die eine   Bewertung geschrieben hat.
 
> Das Bildmaterial, das Nutzer hochgeladen haben, ist in der Regel aussagekräftiger als die Bilder von der Hotelwebsite. Deshalb genau hinschauen, woher die   Fotos im Bewertungsportal stammen.
 
Meist lieferten die Bewertungsportale nur wenige Informationen über den Verfasser einer Bewertung, sagt Jockwer. Denn oft seien nur Basisdaten zu den Nutzern hinterlegt. Alter und Geschlecht reichten jedoch nicht aus, um zu erkennen, ob die Bewertung den Ansprüchen des Hotelsuchenden entspricht. »Prinz Charles und Ozzy Osbourne sind beide Briten und gleich alt, haben aber mit Sicherheit andere Vorstellungen von einem perfekten Hotel.«
 
Axel Jockwer selbst war maßgeblich am Aufbau von Holidaycheck beteiligt. Er sagt: Es gibt bei den Portalen noch viel zu tun. »In Zukunft sollten die Filtermechanismen stärker ausgebaut werden.« Eine riesige Masse an Bewertungen hilft nicht sonderlich. Besser sei es, nach Reisetypen zu unterscheiden, etwa alleinreisende Geschäftsleute oder Familien mit Kindern. In Ansätzen gibt es das schon. In Zukunft könnten Filter noch besser dabei helfen, das Wunschhotel zu finden.

(10.08.2017, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.