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In Italien sind die meisten Autobahnen gebührenpflichtig - die Maut wird nach der gefahrenen Strecke berechnet.

In Italien sind die meisten Autobahnen gebührenpflichtig - die Maut wird nach der gefahrenen Strecke berechnet. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

Schreck nach dem Urlaub Inkasso-Brief zu italienischer Autobahnmaut ernstnehmen

Nach Südtirol, in die Toskana oder noch weiter den Stiefel runter: Viele reisen im eigenen Auto nach Italien. Geht dabei mit der Zahlung der Autobahngebühr etwas schief, drohen Nachforderungen.

Der Italien-Urlaub ist einige Wochen her, da liegt plötzlich unerfreuliche Post im Briefkasten: Ein Inkassobüro namens Nivi S.p.A. fordert nachträglich Autobahngebühren ein. Einfach ignorieren sollten Betroffene so ein Schreiben nicht.

Denn von einer fehlgeschlagenen Kartenzahlung bis hin zur falschen Spur, die man an der Mautstation gewählt hat: Es kann mehrere Gründe geben, warum man die Maut - vielleicht auch unbewusst - nicht bezahlt hat. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin.

Am Ende spielt es keine Rolle, ob man selbst verschuldet oder ohne eigenes Zutun für die Autobahn-Nutzung nicht gezahlt hat: Man bleibe rechtlich gesehen zur Zahlung verpflichtet, so das EVZ.

Maut für die gefahrene Strecke

Zum Hintergrund: Anders als etwa in Österreich oder der Schweiz, wo man eine Vignette kauft und damit das gesamte Autobahnnetz für einen gewissen Zeitraum nutzen darf, gilt auf italienischen Autobahnen eine streckenbezogene Mautpflicht. Man zahlt also an Mautstationen für die Passagen, die man befahren hat.

Das Problem: Manchmal klappt es mit der Mautzahlung auf der Autobahn nicht. Das kann verschiedene Gründe haben, unter anderem diese:

  • Kartenzahlung scheitert: Dann steht auf der Quittung «mancato pagamento», übersetzt «nicht bezahlt», erklärt das EVZ. In dem Fall müssen Autofahrer die Maut unter Vorlage dieser Quittung nachzahlen. Viele halten - mangels Italienisch-Kenntnissen - den Zettel aber für einen normalen Zahlungsbeleg und werfen ihn weg.
  • Free Flow Maut-System: Auf drei Autobahnabschnitten, unter anderem auf der A36 nahe Mailand, sind keine festen Mautstationen mit Schranken installiert. Stattdessen werden die Autos anhand ihrer Kennzeichen durch Kameras registriert, der zu zahlende Betrag entsprechend berechnet, erläutert das EVZ. So sollen Staus verhindert werden.
  • Falsche Spur: Auf Telepass-Spuren können nur Autos mit entsprechendem Bordgerät die Maut elektronisch zahlen. Stehen Urlauber versehentlich in dieser Spur, öffnet sich die Schranke für sie dennoch - auch wenn sie nicht bezahlen können. Der fällige Betrag wird vom Autobahnbetreiber nachträglich gefordert.

Wen einem eines dieser Szenarien passiert ist, stellt sich die Frage: Wie lässt sich die Autobahnmaut nachzahlen, damit am Ende nicht das Inkassobüro Briefe schickt? Dafür nennt das EVZ zwei Optionen:

1) Eine Servicestation der Autobahngesellschaft «Punto Blu» ansteuern, die an mehr als einem Dutzend größerer Raststätten zu finden sind.

2) Innerhalb von 15 Tagen den Betrag überweisen - Infos dazu gibt es (in englischer Sprache) auf autostrade.it/en/rmpp.

Im Zweifel schnell Einspruch einlegen

Sonst kann es eben passieren, dass man von Nivi S.p.A. angeschrieben wird, das laut EVZ im Auftrag der Autobahnbetreiber offene Gebühren bei ausländischen Autofahrerinnen und Autofahrern eintreibt. Neben der Maut kommen in dem Fall noch hohe Inkasso-Kosten hinzu.

Gut zu wissen: Wer die Forderung nicht nachvollziehen kann, sollte schnell Einspruch einlegen. Auch um weitere Mahnungen zu verhindern. In dem Schreiben des Inkassobüros finden Betroffene Zugangsdaten und einen Link, unter dem sie auf ihre Akte zugreifen können. Zudem sind dort die Kontaktdaten für einen möglichen Einspruch hinterlegt.

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