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Reiserecht Sturz bei Wanderung - Veranstaltermuss nicht zahlen

Ein Veranstalter von Wanderungen muss Wege nicht ständig auf ihre Sicherheit überprüfen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Geklagt hatte eine Urlauberin, die beim Wandern gestürzt war.

Veranstalter müssen Wanderwege nicht dauernd auf ihre Sicherheit hin überprüfen, befand das OLG Koblenz. Damit scheiterte die Klage einer Frau, die bei einer geführten Wanderung am Teufelsloch, einer Steilstelle im Ahrtal, nach tagelangem Regen gestürzt war und sich schwer verletzt hatte. Sie verlangte Schadenersatz von dem Verein, der die Tour organisiert hatte. Damit war sie schon vor dem Landgericht gescheitert, nach ihrer Berufung zog sie nun auch vor dem OLG den Kürzeren.
Der Verein habe die Verkehrssicherungspflicht in dem konkreten Fall nicht verletzt, urteilten die OLG-Richter (Az.: 5 U 34/13). Das Ahrtal sei ein zerklüftetes Wandergebiet mit steilen An- und Abstiegen am Teufelsloch. Bei Regen gebe es hier eine erhöhte Sturzgefahr. Der Veranstalter hätte demnach erst reagieren müssen, wenn die Strecke für einen durchschnittlichen Wanderer nicht mehr zu bewältigen gewesen wäre. Dies sei am Unfalltag nicht so gewesen, andere Wanderer hätten die Stelle kurz zuvor noch problemlos passiert.
Ungeachtet dessen könne ein Veranstalter kostenpflichtiger Wanderungen eine Haftung für Körperschäden nicht vorher komplett ausschließen.

(23.04.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.