Reiserecht Reaktorunglück berechtigt zurStornierung einer Reise
Ein Reaktorunglück wie das in Fukushima berechtigt Kunden, eine gebuchte Reise in die betreffende Region zu stornieren und den gezahlten Reisepreis vollständig zurückzufordern.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen war in den Tagen und Wochen nach dem Unglück in Japan eine gesundheitliche Gefährdung von Reisenden nicht auszuschließen, wie die »Monatsschrift für Deutsches Recht« (Heft 3/2013) berichtet. Laut Urteil sei es nicht erforderlich gewesen nachzuweisen, dass zu diesem Zeitpunkt eine »überwiegende Wahrscheinlichkeit« für eine erhebliche Gefährdung bestanden habe (Az.: 2 U 41/12).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage von Reisenden in vollem Umfang statt. Die Kläger hatten eine Reise nach China, Südkorea, Vietnam und Thailand gebucht. Nach dem Reaktorunglück in Fukushima stornierten sie die Reise und verlangten die Rückerstattung des Reisepreises von gut 8000 Euro. Anders als der Reiseveranstalter und das Landgericht Bremen sah das OLG die Forderung in vollem Umfang als begründet an. Den Klägern sei die Reise nicht mehr zumutbar gewesen. Denn gesundheitliche Schäden durch radioaktive Strahlungen hätten zum Zeitpunkt der Stornierung nicht ausgeschlossen werden können.
(10.04.13, dpa/tmn)