fbpx

Reiserecht Fehler in Reiseunterlagen - Urlauberkönnen zurücktreten

Planbarkeit und Verlässlichkeit sind Vorzüge einer Pauschalreise. Werden diese Komponenten beeinträchtigt, etwa weil die Reiseunterlagen des Veranstalters unvollständig oder falsch sind, ist das ein Mangel. Ein betroffenes Paar bekam Recht.

Sind die Reiseunterlagen fehlerhaft, müssen Urlauber die Reise nicht antreten. Ihnen steht dann Schadenersatz zu, urteilte das Landgericht Wuppertal (Az.: 9 S 294/11). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
In dem Fall hatte der Kläger für sich und seine Ehefrau eine Pauschalreise nach Ägypten mit Flug, Hotelaufenthalt und Nilkreuzfahrt gebucht. Weil die Reiseunterlagen Fehler aufwiesen, unter anderem war der Name der Ehefrau sowie das Hotel falsch, sagte der Reiseveranstalter zu, die Unterlagen am Flughafen zu hinterlegen. Dies erfolgte jedoch nicht. Telefonisch war der Veranstalter nicht zu erreichen.
Der Kläger trat die Reise deshalb nicht an und verlangte Schadenersatz. Das Amtsgericht Solingen hatte ihm diesen bereits zugesprochen, das Landgericht Wuppertal gab dem Kläger im Berufungsverfahren ebenfalls Recht. Das Fehlen der korrekten Reiseunterlagen sei ein Reisemangel.

(29.01.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.