Reisemangel? Gestörter Intimverkehr
Ein nicht harmonisch verlaufender Intimverkehr im Urlaub aufgrund der Unterbringung in einem Ferienhotelzimmer mit zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes stellt nicht ohne weiteres einen Reisemangel dar.(AG Mönchengladbach,AZ 5a C 106/91).