REISERECHT Kündigung des Reisevertrages
Eine Kündigung des Reisevertrages bei anderweitiger Unterbringung am Urlaubsort ist ohne weiteres möglich.
So wurde ein Reisender 80 Kilometer vom gebuchten Ort entfernt in einer minderwertigen Ersatzunterkunft einquartiert. Derart massive Änderungen der Reiseleistung berechtigen zu einer Reisepreisminderung von 30 Prozent oder zu einem sofortigen Rücktritt vom Urlaub. (AG Bad Homburg, AZ: 2 C 4972/98 [10])