REISERECHT Falsches Rückreisedatum
Ein falsches Rückreisedatum auf dem Flugschein kann zur kostenfreien Stornierung berechtigen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Urlauber sein Ticket mit einem falschen Rückreisedatum erst am Abflugtag am Flughafenschalter erhalten. Er sagte die Reise ab, weil ihm niemand das eigentlich gebuchte Datum verbindlich zusichern konnte (LG Nürnberg-Fürth, AZ 11 S 5792/97).