REISERECHT Für Impfungen rechtzeitig Rat einholen
Wird eine Fernreise storniert, weil bei bestehender Schwangerschaft nicht geimpft werden darf, ist die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlungspflichtig.
Auch wenn ein Tropeninstitut die Impfung für das Urlaubsland empfiehlt. Die Erkundigung nach bestehenden Impfempfehlungen für ein Reiseland kann vor der Reisebuchung eingeholt werden (AG München, AZ 282 C 29978/96).