fbpx

Reiserecht Hotelgast haftet selbst für einenSturz beim Duschen

Ein Hotelgast ist in der Regel selbst schuld, wenn er beim Duschen ausrutscht. Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch (21. März) bekanntgewordenen Urteil hingewiesen.

In dem Urteil heißt es, jeder Gast müsse selbst wissen, dass es im Bereich der Dusche rutschig sein könne. Besonders achtsam müsse man sein, wenn Haltevorrichtungen fehlten (Aktenzeichen: 1 U 243/11). Mit dem Urteil wies das OLG die Schadensersatzklage einer Frau gegen einen Hotelier ab.

Die Klägerin war beim Verlassen der Dusche gestürzt und hatte dem Hotelier deshalb vorgeworfen, er habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Das OLG befand jedoch, die Frau sei Opfer des allgemeinen Lebensrisikos und ihrer eigenen Unachtsamkeit geworden. Jeder Hotelgast wisse, dass der Fliesenboden feucht sei, wenn die Dusche benutzt wurde. Daher müsse man beim Verlassen der Duschkabine besonders vorsichtig sein. Konkreter Rat der Richter: Der Unfall hätte mit Sicherheit vermieden werden können, wenn die Frau sich an der Kabinenwand abgestützt und besonders langsam vorangetastet hätte.


(22.03.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.