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Verschiedene Mängel Das Kreuz der Kreuzfahrer

Was man aus einer Schiffsreise herausholen kann, hat ein Urlauber am Amtsgericht Frankfurt aufgezeigt.

Der Mann hatte eine 5.600,- Euro teure zweiwöchige Fahrt entlang der norwegischen Küste gebucht. Die gebuchte Klimaanlage funktionierte nicht, ein Ersatzgerät wurde erst zwei Tage vor Reiseende installiert. Dieser Reisemangel war den Richtern 20 Prozent des Reisepreises wert. Für die nächtliche Lärmbelästigung durch das Putzpersonal legte das Gericht noch einmal 10 Prozent drauf. (AG Frankfurt, AZ 32 C 3345/00-48)