fbpx

Reiserecht Voller Ausgleich für Passagiere beideutlich verspäteten Flügen

Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden haben die Passagiere Anspruch auf die volle Ausgleichszahlung.

Als um drei Stunden verspätet gilt der Flug, wenn sich die geplante Ankunftszeit um diese Frist verschoben hat. Die Fluggesellschaft darf die Ausgleichszahlung nicht kürzen, wenn sie den Flug nach einem technischen Defekt mit deutlicher Verspätung doch noch anbietet, urteilte das Amtsgericht Rüsselsheim (Aktenzeichen: 3 C 739/II [36]).
Das Unternehmen hatte argumentiert, in diesem Fall dürfe es die Ausgleichszahlung noch drei Stunden nach der tatsächlichen statt der geplanten Landung kürzen, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
Das sah das Gericht nicht so. Denn durch das Recht auf die Kürzung von Ausgleichszahlungen sollen Fluggesellschaften für Bemühungen belohnt werden, die über das hinausgehen, wozu sie verpflichtet sind. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Flug annulliert wird und sie die Passagiere innerhalb von maximal zwei Stunden mit einer anderen Maschine ans Ziel befördern. In dem verhandelten Fall sei das aber nicht so gewesen. Anders als bei Annullierungen ist die Fluggesellschaft bei Verspätungen gesetzlich verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Verspätung möglichst kurz zu halten, argumentierte das Gericht.

(21.02.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.