Reiserecht Schneechaos in den Alpen - dieseRechte haben Sie als Urlauber
Der Schnee sorgte für Chaos in den Alpen. Viele Urlauber saßen fest. Dafür können sie ihren Reiseveranstalter nicht in die Pflicht nehmen. Welche Rechte eingeschneite Urlauber haben, darüber klärt Reiserechtler Paul Degott auf.
»Ist der Urlaub zu Ende, und die Reisenden können wegen blockierter Straßen nicht nach Hause fahren, ist der Veranstalter außen vor«, sagte der Reiserechtler Paul Degott. Auch einen Verdienstausfall müsse er dann nicht begleichen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Veranstalter Urlaubern ausdrücklich rät, angesichts starker Schneefälle im Hotel zu bleiben. Dann müsse er dafür auch die Kosten übernehmen.
Da die meisten Skireisen mit eigener Anreise gebucht werden, haben Veranstalter laut Degott in der Regel nicht die Pflicht, Kunden nach Hause zu befördern. Eingeschneite Urlauber können also nicht darauf pochen, mit dem Hubschrauber ausgeflogen zu werden, wenn alle Straßen gesperrt sind. Veranstalter von Busreisen müssten die Urlauber zwar wieder nach Hause transportieren - aber erst, sobald die Straßen frei sind. So lange müssen sich betroffene Urlauber also gedulden.
Sind wegen der Schneemassen und erhöhten Lawinengefahr die Skipisten gesperrt, müssen Veranstalter Reisekosten zurückbezahlen, wenn sie im Katalog die Zusicherung gemacht haben, dass Skifahren möglich ist.
Kommen Reisende wegen gesperrter Straßen gar nicht an ihren Urlaubsort, haben sie nach Auskunft von Degott das Recht, den Urlaub kostenlos zu stornieren. In diesem Fall sollten sie Kontakt mit ihrem Veranstalter aufnehmen. »Sind unzweifelhaft alle Zufahrtsstraßen blockiert, bekommen Urlauber ihren Reisepreis zurück«, erklärte der Reiserechtler. Um das zu beweisen, sollten sich Urlauber Zeitungsberichte oder Meldungen aus dem Internet aufbewahren.
Schlechte Karten haben Urlauber dagegen, wenn sie für den Winterurlaub privat ein Zimmer in einer Pension oder Ferienwohnung gebucht haben. »Bei einer Privatbuchung liegt Mietrecht vor. Dann muss ich als Reisender auf jeden Fall zahlen - egal, ob ich das Zimmer nutzen kann oder nicht«, erklärte Degott.
(10.01.12, dpa/tmn)