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Reiserecht 40 Prozent Anzahlung sind nicht erlaubt

Kunden brauchen nicht gleich 40 Prozent Anzahlung für eine Reise anzahlen. Eine Klausel, nach der der betreffende Betrag bereits innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung zu zahlen ist, ist ungültig. Das entschied das Landgericht Bamberg (Aktenzeichen: I O 218/10). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin.
In dem Fall hatte ein Verbraucherschutzverein gegen eine entsprechende Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters geklagt. Zu Recht, entschied das Gericht: Der Bundesgerichtshof hat zwar in seiner Rechtsprechung Klauseln für wirksam erklärt, die eine Anzahlung von 20 Prozent vorschreiben. Die Klausel, nach der 40 Prozent verlangt werden, benachteilige den Verbraucher jedoch entgegen den Geboten von Treu und Glauben, argumentierte das Landgericht. Sie führe dazu, dass der Kunde den Reisepreis zu einem wesentlichen Teil bereits mit Erhalt der Rechnung zu zahlen habe.
Das sei aber nicht akzeptabel. Auch deshalb nicht, weil der Kunde keinen Einblick in die Reisevorbereitungen des Veranstalters habe und ihn deshalb auch nicht dazu anhalten könne, den Vertrag ordnungsgemäß einzuhalten.


(25.12.2011, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.