Hotelpreise Irreführende Werbung
Internetportale, die Hotelübernachtungen vermitteln, müssen bereits im ersten Buchungsschritt klar darauf hinweisen, wenn zu den angegebenen Übernachtungspreisen noch Vermittlungsgebühren hinzukommen.Ansonsten ist die Werbung irreführend. So wurde ein Webseitenbetreiber zur Unterlassung der Werbung mit Netto-Preisen verurteilt. Der Hinweis auf die Gebühr bei späteren Buchungsschritten käme zu spät, so das Gericht. Landgericht Berlin, 15.3.2011, Az:15O 276/10