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Mitflug verweigert Kreditkarte für Flug nicht notwendig

Weil eine Passagierin Ihre Kreditkarte nicht dabeihatte, wurde ihr trotz eines gültigen Tickets von der Airline der Mitflug verweigert.

Sie hatte im Internet einen Flug gebucht und mit Karte bezahlt. Allerdings wurde sie  zwischenzeitlich von ihrer Bank aufgefordert, die Kreditkarte aus Sicherheitsgründen auszutauschen, so dass sie diese am Check-in nicht vorlegen konnte. Das Gericht verurteilte die Airline nun zu Schadensersatz. Die entsprechende Klausel in den AGBs darf die Fluggesellschaft nicht mehr verwenden. Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel und keine für den Antritt eines Fluges notwendige Reiseunterlage, so die Richter.
Landgericht Frankfurt am Main, 27.1.2011, Az: 2 24 O 142/10

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