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Reiserecht Bei Flugausfall wegen Technikpanne ist Entschädigung fällig

Fällt ein Flug wegen eines techn. Defekts aus, kommt die Airline u. U. nicht um eine Entschädigung herum.

Die Fluggesellschaft kann sich auch nicht damit herausreden, es sei ein ungewöhnlich seltenes Problem gewesen.

In solchen Fällen kann Passagieren daher durchaus eine Entschädigungsleistung zustehen. So sprach das Landgericht Darmstadt zwei Fluggästen, die wegen eines annullierten Flugs geklagt hatten, eine Ausgleichszahlung von je 400 Euro zu (Aktenzeichen: 7 S46/11). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

Die Kläger hatten einen Flug von Teneriffa nach Frankfurt gebucht, der wegen eines seltenen technischen Fehlers ausfiel. Sie mussten deshalb zunächst mehrere Stunden am Flughafen warten, dann im Hotel übernachten und konnten erst am Tag darauf zurückfliegen. Weil der Flug daher »erheblich verspätet« war, erhoben sie Anspruch auf die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Zu Recht, so das Gericht: Technische Probleme, die zu einer Verspätung führen, seien kein »außergewöhnlicher Umstand«, durch den der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung erlischt.

Der Defekt mag zwar äußerst selten gewesen sein. Aber allein das rechtfertige nicht, einen Flug ausfallen zu lassen, argumentierten die Richter. Deshalb hätten die Kläger Anspruch auf die Ausgleichszahlung und auf Verzugszinsen.

(08.11.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.