fbpx

Reiserecht Urteil zu versehentlicher Doppelbuchung

Ein Veranstalter kann nicht darauf bestehen, dass Kunden für eine versehentlich doppelt gebuchte Reise zahlen.

Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 2-24 S 40/11).

In dem Fall hatte ein Kunde im Internet eine Reise bei einem Veranstalter für sich und seine Familie nach Hurghada in Ägypten gebucht. Am gleichen Abend buchte er in einem Reisebüro einen Urlaub im selben Hotel im nahezu gleichen Zeitraum.

Der Veranstalter forderte daraufhin eine Stornogebühr für eine der beiden Reisen. Das wiesen die Richter aber als unredlich zurück. So verstoße es gegen Treu und Glauben im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, an beiden Reiseverträgen festzuhalten. Denn es sei offensichtlich, dass der Kunde nur eine der Reisen wahrnehmen könne. Es dränge sich damit auf, dass der Kunde versehentlich den Urlaub doppelt gebucht hat.

Ein Urlauber könne auch nicht auf einem Angebot bestehen, dem ein offensichtlicher Fehler im Buchungssystem zugrunde lag. Ebenso sei es unzulässig, als Veranstalter auf der Gültigkeit einer klar erkennbaren Doppelbuchung zu beharren. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin.

(24.10.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.