Lange Krankheit Urlaubsanspruch verfällt nicht
Ein Arbeitnehmer hat auch dann Anspruch auf seinen Urlaub, wenn er während des gesamten Jahres krankgeschrieben war.Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Der Arbeitgeber muss die freien Tage zu späterer Zeit nachgewähren, falls der Urlaub im Urlaubsjahr nicht erteilt wurde. EuGH, 20. Januar 2009, Rechtssache C-350/06