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Preisminderung Bartoli ist nicht Netrebko

Urlauber bekamen eine Reisepreisminderung von 40 Prozent zugesprochen. Ihnen war als Höhepunkt einer fünftägigen Toskanareise zum Preis von € 2.286 pro Person ein Konzert mit der Sopranistin Anna Netrebko versprochen. Die Urlauber hörten stattdessen Cecilia Bartoli. Für den Urlauber sei es zentraler Zweck der Reise gewesen, Anna Netrebko einmal in kleinem Rahmen zu hören und persönlich zu treffen.

LandgerichtHannover, 23.6.2009,Az:18S 74/08