REISERECHT Schadenersatz bei Stromausfall auf Kreuzfahrtschiff
Bei einem tagelangen Stromausfall auf einem Kreuzfahrtschiff haben Reisende Anspruch auf Schadenersatz.
Die Kreuzfahrer auf der »MSC Opera« saßen gerade erst zwei Tage ohne Licht und Toilettenspülung auf der Ostsee fest.
Wenn ein tagelanger Stromausfall auf einem Kreuzfahrtschiff den Urlaub vermiest, hat der Reisende Anspruch auf Schadenersatz. »Man hat ja keine Erholung von einer solchen Reise, sondern Stress«, erklärt Paul Degott, Rechtsanwalt aus Hannover. Grundsätzlich könnten Urlauber den gleichen Betrag, um den der Reisepreis gemindert wird, als Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit fordern.
Das Kreuzfahrtschiff »MSC Opera« trieb nach einem Stromausfall mit Unterbrechungen zwei Tage manövrierunfähig vor der schwedischen Insel Gotland. Nach Angaben der Reederei in München funktionierte die Toilettenspülung nicht, es gab kein Licht und kein warmes Wasser. Speisen und Getränke konnten nicht gekühlt werden.
Am Montag wurde das Schiff in den Hafen von Nynäshamn geschleppt. Von dort werden die 124 deutschen Passagiere laut MSC Kreuzfahrten in Bussen nach Helsingborg gebracht. Anschließend geht es per Fähre nach Deutschland und mit Bus oder Bahn nach Hause. Die »MSC Opera« war am 8. Mai in Amsterdam gestartet und sollte nach 11 Tagen Kreuzfahrt auf der Ostsee wieder in Amsterdam einlaufen. Der Strom fiel am 7. Tag der Reise aus.
Die Urlauber könnten nun den Anteil des Reisepreises für fünf Tage zurückfordern, erklärt Degott. Denn bei einer Kreuzfahrt handle es sich um einen komplexen Reisevertrag, der alle Hauptleistungen wie Anreise und Unterkunft umfasst. Die Reederei oder der Veranstalter müsse einen störungsfreien Ablauf garantieren. Wenn Licht und Toilettenspülung nicht funktionieren, sei der Vertrag nicht erfüllt. Und bei einem Stromausfall wie diesem liege keine höhere Gewalt vor.
(19.5.2011, dpa/tmn)