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REISERECHT Schadenersatz bei Stromausfall auf Kreuzfahrtschiff

Bei einem tagelangen Stromausfall auf einem Kreuzfahrtschiff haben Reisende Anspruch auf Schadenersatz.

Die Kreuzfahrer auf der »MSC Opera« saßen gerade erst zwei Tage ohne Licht und Toilettenspülung auf der Ostsee fest.

Wenn ein tagelanger Stromausfall auf einem Kreuzfahrtschiff den Urlaub vermiest, hat der Reisende Anspruch auf Schadenersatz. »Man hat ja keine Erholung von einer solchen Reise, sondern Stress«, erklärt Paul Degott, Rechtsanwalt aus Hannover. Grundsätzlich könnten Urlauber den gleichen Betrag, um den der Reisepreis gemindert wird, als Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit fordern.

Das Kreuzfahrtschiff »MSC Opera« trieb nach einem Stromausfall mit Unterbrechungen zwei Tage manövrierunfähig vor der schwedischen Insel Gotland. Nach Angaben der Reederei in München funktionierte die Toilettenspülung nicht, es gab kein Licht und kein warmes Wasser. Speisen und Getränke konnten nicht gekühlt werden.

Am Montag wurde das Schiff in den Hafen von Nynäshamn geschleppt. Von dort werden die 124 deutschen Passagiere laut MSC Kreuzfahrten in Bussen nach Helsingborg gebracht. Anschließend geht es per Fähre nach Deutschland und mit Bus oder Bahn nach Hause. Die »MSC Opera« war am 8. Mai in Amsterdam gestartet und sollte nach 11 Tagen Kreuzfahrt auf der Ostsee wieder in Amsterdam einlaufen. Der Strom fiel am 7. Tag der Reise aus.

Die Urlauber könnten nun den Anteil des Reisepreises für fünf Tage zurückfordern, erklärt Degott. Denn bei einer Kreuzfahrt handle es sich um einen komplexen Reisevertrag, der alle Hauptleistungen wie Anreise und Unterkunft umfasst. Die Reederei oder der Veranstalter müsse einen störungsfreien Ablauf garantieren. Wenn Licht und Toilettenspülung nicht funktionieren, sei der Vertrag nicht erfüllt. Und bei einem Stromausfall wie diesem liege keine höhere Gewalt vor.

(19.5.2011, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.